Lignum: Anwälte prüfen Schadensersatzmöglichkeiten und reichen erste Klagen gegen Vermittler ein!

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Im Fall der insolventen Lignum Sachwert Edelholz AG haben Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB nun die ersten Klagen gegen Berater und Vermittler der Lignum-Produkte eingereicht.

Die Lignum Sachwert Edelholz AG aus Berlin hatte Anfang April Insolvenz angemeldet. Damit drohen etwa 4.000 Anlegern hohe Verluste. Lignum hatte in den letzten Jahren ca. 70 Mio. Euro von den Waldinvestment-Anlegern eingesammelt.

Rechtsanwalt Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu.: „Wir sind der Auffassung, dass die Lignum-Produkte keineswegs die sicheren Sachwert-Investitionen waren, als die sie oftmals beworben wurden, sondern in Wirklichkeit hochgradig riskante, wenn nicht sogar spekulative Kapitalanlagen darstellten.“ Inwieweit die Berater und Vermittler dieser Produkte hierauf hingewiesen haben, bleibt im jeweiligen Einzelfall zu prüfen.

Darüber hinaus ist fraglich, ob die Berater ihrer Pflicht zur Prüfung der Plausibilität dieser Anlage nachgekommen sind. Renditen zwischen (mindestens) 7 und 13 % über einen Zeitraum von 15 bis 20 Jahren zu prognostizieren, hieße auf stetig steigende Holzpreise zu setzen. Hierfür gibt es nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB angesichts der heftig schwankenden Holzpreise aber keine Veranlassung.

Das Geschäftsmodell war nicht ohne Risiken: Edelholzplantagen sind nicht nur Risiken wie Trockenheit, Waldbrand, Schädlingsbefall, Stürmen oder Holzdiebstahl ausgesetzt, sondern drohen im Falle der Einstellung des Geschäftsbetriebes des Anbieters mangels Pflege oder Bewachung kurzfristig vernichtet zu werden.

Hinzu kommt, dass Anleger mit einem Sicherheitskonzept gelockt wurden, das nach Ansicht von Dr. Späth & Partner zweifelhaft ist bzw. war: Wie werthaltig die „besonderen Pfandrechte“ nach bulgarischem Recht wirklich sind, woran sie überhaupt bestehen sollten, ob sie ordnungsgemäß eingetragen und regelmäßig erneuert wurden und welche finanzielle Sicherheit der einzelne Anleger konkret hat, ist momentan völlig unklar.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind der Auffassung, dass ein Vorgehen gegen die Berater und Vermittler in diversen Fällen sinnvoll ist, da Beratungspflichten – vorbehaltlich einer Prüfung im Einzelfall – offenbar in diversen Fällen verletzt wurden und die Erfolgsaussichten einer Auseinandersetzung in vielen Fällen als gut erscheinen.

Seit dem Jahr 2002 sind Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig und langjährig mit allen Aspekten im Bereich Anlegerschutz vertraut.


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