LinkedIn ignoriert bei Verbrauchern Einstellungen zum Datenschutz

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Wegen Datenlecks und Datenschutz-Verstößen ist LinkedIn in der Kritik.

Ein Unternehmen hat die Pflicht, das App-Tracking abzustellen, wenn dies der Verbraucher wünscht. Dies hat LinkedIn versäumt. Deswegen klagte der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv). Über diesen Fall entschied nun das Landgericht (LG) Berlin (Urt. v. 24.08.2023, Az.: 16 O 420/19). 


LinkedIn ignoriert Einstellungen zum App-Tracking

LinkedIn versäumte, die korrekte Umsetzung der Tracking-Einstellungen. Vielmehr erklärte der Konzern auf der Webseite, dass die Browserfunktion "Do Not Track" (DNT) rechtlich irrelevant sei. Das LG Berlin hatte inzwischen LinkedIn untersagt, dies auf seiner Website zu behaupten. Das Gericht stufte die Mitteilung des Unternehmens als irreführend ein, da der Widerspruch gegen das Tracking auch automatisiert erfolgen könne und durch die Browser-Einstellung wirksam sei.

Damit gab das Gericht dem klagenden vzbv recht und untersagte LinkedIn, diese falsche Information zu verbreiten. Das Gericht betonte, dass die Nutzung der DNT-Funktion im Browser rechtlich sehr wohl relevant sei und ein wirksamer Widerspruch gegen die Verarbeitung der persönlichen Daten darstellt.

Der vzbv sieht in dieser Entscheidung eine klare Botschaft, dass die Betreiber von Webseiten die Nutzung der DNT-Funktion respektieren müssen, wenn Verbraucher ihre Ablehnung der Nachverfolgung ihrer Daten deutlich machen. Gleichzeitig ist LinkedIn jedoch nicht dazu verpflichtet, dem DNT-Signal in der Praxis zu folgen.


LinkedIn verschickt Einladungen an Nichtmitglieder ohne deren Zustimmung

Bereits zuvor hatte der vzbv durch ein Teilurteil des LG Berlin erreicht, dass es LinkedIn untersagt ist, E-Mail-Einladungen an Nichtmitglieder zu verschicken, die dem nicht zugestimmt haben (LG Berlin, Urt. v. 22.02.2022, Az. 16 O 420/19). Für Verbraucher schien es nämlich fast unmöglich, sich vom LinkedIn-Newsletter abzumelden.

Das Berliner Gericht kritisierte außerdem die AGB von LinkedIn. In einem zusätzlichen Teilanerkenntnis-Urteil untersagte es die Anwendung mehrerer Klauseln in den AGB des Unternehmens. Darunter fallen Regelungen, die ausschließlich die englische Vertragsversion als verbindlich erklären und einen Rechtsstreit ausschließlich vor dem irischen Gericht in Dublin ermöglichen (Urt. v. 17.03.2022, Az. 16 O 420/19). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.


LinkedIn-Datenleck betrifft über sieben Millionen Nutzer

Das Karrierenetzwerk LinkedIn ist zudem im Jahr 2021 aufgrund eines Datenlecks in die Schlagzeilen geraten. Hacker haben die Daten von über sieben Millionen Nutzern gestohlen und im Darknet zum Verkauf angeboten. Für betroffene Nutzer hat das mitunter gravierende Folgen, die im schlimmsten Fall im Identitätsdiebstahl gipfeln. Daher steht Opfern von Datenlecks Schadensersatz zu. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche geltend zu machen.


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Stichworte: Datenlecks, Verstoß DSGVO, Verbraucherschutz, Datenschutzrecht, Sicherheitslücke, LinkedIn

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