„Lizenzfreie“ Stockfotos – was muss ich beachten?

  • 2 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Wer im Internet unterwegs ist, der kommt um schöne und aussagekräftige Fotos kaum herum, sei es für die eigene Website oder für Social Media. Wie gut, dass es sog. Stockfoto-Seiten gibt, die kostenlos und lizenzfrei Bilder anbieten. 

Doch Vorsicht: „Lizenzfrei“ heißt nicht unbedingt, dass ich mit den Bildern bedenkenlos anstellen kann, was ich will. Entscheidend ist wie so häufig, was im Kleingedruckten, also in den Nutzungsbedingungen des Anbieters steht. Und hier gibt es durchaus große Unterschiede. 

1.

Bei einigen Anbietern ist die Nutzung der Fotos zu kommerziellen Zwecken nicht erlaubt. Solche Bilder können also nicht einfach so von Gewerbetreibenden und Unternehmer für ihren Internetauftritt verwendet werden. In diesem Fall muss eben doch eine – dann kostenpflichtige – Lizenz erworben werden

2.

Teilweise verboten oder zumindest eingeschränkt sind auch die Möglichkeiten, Fotos zu bearbeiten. Schon eine Änderung der Größe, des Bildausschnitts oder der Farbe kann daher unzulässig sein. Dahinter steckt der nachvollziehbare Gedanke, dass der Fotograf sich schließlich bei dem Foto etwas gedacht hat und Änderungen an seinem „Kunstwerks“ verhindern möchte.

3.

Unbedingt zu beachten ist auch, ob und wie der Urheber bzw. Stockfotos-Anbieter genannt werden muss. Schließlich räumt das Gesetz dem Urheber das Recht ein, auch ausdrücklich als Urheber genannt zu werden. Auch die Fotoagentur selbst muss manchmal – hier unterscheiden sich die Nutzungsbedingungen – ausdrücklich angegeben werden. Teilweise sind diese Angaben direkt beim Bild oder jedenfalls in unmittelbarer Nähe zu machen. Manchmal reicht auch eine entferntere Angabe, etwa im Impressum einer Website aus.

4.

Oft ist es auch nicht erlaubt, sog. Unterlizenzen an Dritte zu vergeben. Das kann gerade bei Social Media Plattformen ein Problem sein, wenn diese sich in ihren Nutzungsbedingungen standardmäßig Nutzungsrechte an den geposteten Inhalten einräumen lassen. Dann sollte drauf geachtet werden, dass das Posten auf Social Media Seiten in den Nutzungsbedingungen ausdrücklich gestattet ist.

Fazit: Immer erst die Nutzungsbedingungen lesen und dann natürlich auch daran halten! Sonst drohen eben doch Abmahnungen und damit Kosten, die man ja eigentlich gerade vermeiden wollte

Über die Kanzlei Mutschke:

Die Mutschke Rechtsanwaltsgesellschaft mbH ist eine Kanzlei für Unternehmensrecht und berät ihre Mandanten auch in IT-rechtlichen Fragen oder bei Abmahnungen. Die Kanzlei ist deutschlandweit sowie international tätig und unterhält Büros in Düsseldorf und Bielefeld.



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwältin Nicole Mutschke

Beiträge zum Thema