Lkw-Kartell: Positives OLG-Urteil, Klagen noch möglich und aussichtsreich! Anwälte informieren!

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In Sachen Lkw-Kartell gibt es inzwischen mehrere positive gerichtliche Neuigkeiten für betroffene Lkw-Käufer.

So hatte schon das Landgericht Hannover im Jahr 2018 als erstes Landgericht in einem noch nicht rechtskräftigen Grundurteil mit dem Az. 18 O 8/17 der dortigen klagenden Kommune dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen.

Vor kurzem hatte auch das Landgericht Stuttgart ein Urteil erlassen, wobei in einem noch nicht rechtskräftigen Grundurteil vom 11.02.2019 gegen einen Kartellanten mit dem AZ. 45 O 4/17 einem Lkw-Käufer gegen einen Kartellanten dem Grunde nach Schadensersatz zugesprochen wurde:

Inzwischen hatte sogar das OLG Stuttgart in einem noch nicht rechtskräftigen Berufungs-Urteil vom 04.04.2019 ein positives Grundurteil des LG Stuttgart bestätigt, in dem dieses dem Grunde nach die Schadensersatzansprüche für gerechtfertigt erklärte. Das Berufungsurteil ist ebenfalls noch nicht rechtskräftig, die Revision zum BGH wurde zugelassen.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB, die ebenfalls zahlreiche Betroffene des Lkw-Kartells betreuen, konnten auch am 15.04.2019 vor dem LG Stuttgart in einem ersten von ihnen betreuten Verfahren mit dem Az. 45 O 11/17 die mündliche Verhandlung gegen die Daimler AG wahr nehmen.

Diese verlief nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner ebenfalls positiv und ein grundsätzliches positives Grundurteil sollte hier wahrscheinlich sein für die Lkw, die direkt erworben wurden. Lediglich für die indirekt erworbenen Lkw hat das LG angekündigt, für diesen Teil die Klage abzuweisen. Das Urteil wird im Mai erwartet.

All dies sind positive Nachrichten für betroffene Speditionen und Kommunen des Lkw-Kartells, die bisher noch nichts unternommen haben.

Nach Einschätzung von Dr. Späth & Partner werden sich nun aufgrund der obigen positiven Entwicklungen zahlreiche weitere Betroffene aus der „Deckung“ wagen, um ihre Ansprüche geltend zu machen. 

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth von Dr. Späth & Partner hierzu: „Betroffene, die noch nichts unternommen haben, sollten meiner Ansicht nach nicht mehr warten, um ihre Ansprüche geltend zu machen, denn oftmals ist, vor allem für Lkw-Käufe ab 2003 und später, was immer im Einzelfall geprüft werden muss, noch keine Verjährung eingetreten und die ersten positiven Grundurteile geben betroffenen Speditionen und Kommunen eindeutig Auftrieb“.

Geschädigte können dabei oftmals auf die Hilfe eines Prozessfinanzierers zurückgreifen, der oftmals alle Kosten übernimmt.

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB arbeiten z. B. mit 2 Prozessfinanzierern zusammen, die ab ca. 50 gekauften Lkw alle Kosten übernehmen, d. h., vor allem auch alle Gutachterkosten. Für Betroffene, die die Kosten selber übernehmen wollen, ist interessant, dass diverse Gerichte angekündigt haben (z. B. 45. ZK des LG Stuttgart), selber gerichtliche Gutachten in Auftrag geben zu wollen. 

In diversen Fällen können Betroffene ihre Forderungen aus dem Lkw-Kartell für von ihnen gekaufte Lkw sogar an institutionelle Investoren zu verkaufen, oftmals eine sehr hilfreiche Option.

Wann Verjährung eintritt, muss zwar immer im Einzelfall geprüft werden, die Kanzlei Dr. Späth & Partner z. B. vertritt aber noch geschädigte Lkw-Käufer, die in den Jahren 2003 bzw. 2004 und später, also bis 2011 oder gar 2012, noch Lkw erworben haben. 

In vielen Fällen ist daher noch keine Verjährung eingetreten. Diverse Gutachter kommen dabei nicht nur auf Schäden zwischen 5-20 % des Nettoerwerbspreises pro Lkw, sondern, wie sich inzwischen herausstellt, auch zu dem Ergebnis, dass auch Käufern auch im sog. Nachkartellzeitraum nach 2011–2012, oder sogar 2013 und später noch Schäden bei Lkw-Käufen aus diesem Zeitraum entstanden sein könnten.

Betroffene Unternehmen und Kommunen des Lkw-Kartells sollten daher nach Ansicht von Dr. Späth & Partner Rechtsanwälten also keine Zeit mehr verlieren, um ihre Ansprüche umgehend prüfen zu lassen und dann auch durchzusetzen, denn die mögliche Verjährung ist immer im Auge zu behalten und auf eine verjährte Forderung werden die Kartellanten nicht mehr bezahlen.

Betroffene Lkw-Käufer können sich gerne umgehend an Dr. Späth & Partner wenden.


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