Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV: Schadensersatz für Anleger möglich?

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Kurz vor dem Ende hielt das Jahr 2012 für die Anleger des Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV noch eine schlechte Nachricht bereit: Das Schiff MS Manhattan meldete wenige Tage vor Weihnachten (21.12.2012) Insolvenz an. Damit verbleibt dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV nur noch die ebenfalls problembelastete MS San Fernando. Das soeben begonnene Jahr 2013 wird für den Schiffsfonds Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV und dessen Anleger mit vielen Problemen eingeläutet.

Was können Anleger jetzt unternehmen? Eine Option ist die Beratung durch einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht. So kann im Rahmen einer Überprüfung der Beteiligungen an dem Schiffsfonds ausgelotet werden, ob Anlegern der verlustfreie Ausstieg aus dem Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ermöglicht werden kann. Um dies zu ermitteln, kann beispielsweise die Anlageberatung auf Fehler und Defizite überprüft werden.

Im Rahmen einer Anlageberatung müssen die Berater den Anlegern die Funktionsweise und die Risiken eines Schiffsfonds darlegen. Wurden Anleger nicht die Risiken erläutert, die sich aus dem unternehmerischen Charakter der Schiffsbeteiligungen des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV ergeben, stehen Schadensersatzansprüche im Raum. Denn nicht jedem Anleger wurde in der Anlageberatung erklärt, dass es sich bei einem Schiffsfonds um ein Unternehmen handelt. Daher sind Schiffsdachfonds auch keine sichere Kapitalanlage oder nicht für die sichere Altersvorsorge geeignet.

Über solche Umstände mussten Anleger im Rahmen einer anleger- und anlagegerechten Anlageberatung aufgeklärt werden. Denn bei dieser muss zunächst anhand der Wünsche und Vorgaben des Anlegers eine Kapitalanlage ausgewählt werden, die zu den Zielen des Anlegers passt. Anschließend muss der Anleger ein realistisches Bild von den Vorteilen und Risiken einer Kapitalanlage erhalten.

Schadensersatzklagen für Anleger

Haben Anleger Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV das Gefühl, dass sie ihr Anlageberatungsgespräch ihnen kein umfassendes Bild des Schiffsfonds bot, sollten sie sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht wenden. Fehlerhafte Anlageberatungen lösen Schadensersatzansprüche der Anleger aus. Anleger des Lloyd Fonds LF 48 Flottenfonds IV sollten angesichts der ungewissen weiteren Entwicklung des Schiffsfonds nicht zögern, sich an einen Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht zu wenden. Die Kanzlei Dr. Stoll & Kollegen berät und vertritt bereits Anleger, die in Lloyd Fonds-Schiffsbeteiligungen investierten.

Weitere Informationen über Schiffsfonds und Schiffsbeteiligungen befinden sich auf der Informationsseite www.schiffsfonds.eu.

Einen Expertencheck von Rechtsanwälten für € 50.- finden Sie bei uns. Sie wissen danach, was Sie tun können. Setzen Sie sich mit uns in Verbindung, wir helfen Ihnen:

Dr. Stoll & Kollegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH

Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht

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77933 Lahr

Telefon: 07821 / 92 37 68 - 0

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www.schiffsfonds.eu


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