Lombardium/Fidentum/Erste Oderfelder: Anleger müssen handeln

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Anleger werden durch Anschreiben beschwichtigt! Wie glaubhaft sind die Aussagen? Anleger sollten handeln. Schlechte Nachrichten für Anleger, die der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG als stille Gesellschafter Geld geliehen haben.

So wurde am 04. Dezember 2015 unter dem AZ. 67c IN 473/15 beim Amtsgericht Hamburg über das Vermögen der Fidentum GmbH aus Hamburg das vorläufige Insolvenzverfahren eröffnet. Ebenfalls ordnete die BaFin an diesem Tag an, dass die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG ihren Geschäftsbetrieb teilweise einstellen muss, soweit das Kreditgeschäft im Sinne von § 1 Abs. 1 S. 2 KWG betroffen ist.

Nach Mitteilung der BaFin hatte die Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG dabei Inhabergrundschuldbriefe und Inhaberaktien beliehen und damit ein erlaubnispflichtiges Kreditgeschäft betrieben, ohne im Besitz der dafür erforderlichen Erlaubnis zu sein.

Ende Dezember wurden Anleger nun unter anderem von der Ersten Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG und der Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG angeschrieben, wobei den Anlegern z. B. von der Ersten Oderfelder bestätigt wurde, dass diese derzeit Auszahlungen nicht mehr bedient.

Einzelne werthaltige Pfänder, unter anderem hoch taxierte Kunstwerke, hätten z. B. auf einer internationalen Auktion in Paris, wenige Tage nach den tragischen Attentaten, aufgrund aus Sicherheitsgründen ausbleibenden Bietern nicht die erwünschten Mindestzuschläge erzielt. Auch die Auswertung einiger weiterer hochwertiger Pfänder, die ebenfalls größere Pfandsummen binden würde, verlaufe wider Erwarten ebenfalls langsamer als geplant, wenn auch die in der Verwertung erlösbaren Werte erfreulicherweise innerhalb der geplanten Parameter liegen würden.

Auch seien die Pfänder mittlerweile von der Lombardium Hamburg GmbH & Co. KG zur Sicherheit der Anleger in die Obhut des Sicherheitentreuhänders übergeben worden und würden dort zur Verwertung bereitstehen. Die Werte seien insoweit gesichert, es werde aber für den gesamten Pfandbestand eine unabhängige Überprüfung hinsichtlich seiner Werthaltigkeit durchgeführt.

Auch verweist die Erste Oderfelder jedoch darauf, dass, gesetzt den Fall, dass ein Glied in dieser Kette seine formal bestehenden Verpflichtungen nicht erfüllen könne – obwohl die Pfänder tatsächlich werthaltig und vorhanden seien –, an diesem Glied der Kette ein formaler Insolvenztatbestand vorliegen könnte, der die Sicherheitskette zerreißen könnte und als Folge die Pfänder in einer „Schlussverkaufssituation“ durch einen Insolvenzverwalter möglicherweise weit unter erzielbarem Wert einer hastigen Verwertung zuführen würde. in einem solchen Fall könne, mitausgelöst durch die Anordnung der BaFin, eine Vernichtung von Werten in erheblichem Ausmaß entstehen, die direkt zum Schaden der Anleger führen würde.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Walter Späth, MSc (Nottingham), von der Kanzlei Dr. Späth & Partner hierzu: „Diese Benachrichtigung ist meiner Meinung nach nicht gerade beruhigend, denn auch wenn mitgeteilt wird, dass die Pfänder gesichert sind, wird doch darauf hingewiesen, dass eine Vernichtung von Werten in erheblichem Ausmaß entstehen könnte.

Auch stellt sich die Frage, wie glaubhaft die Aussagen mit der Auktion in Paris sind. Auch vorher hatte noch keiner der von uns vertretenen Anleger Geld zurückerhalten. Auch stellt sich die Frage, warum die Pfänder nicht umgehend angemessen verwertet werden können. Normalerweise werden diese von Pfandhäusern nur mit großem Abschlag entgegengenommen.

Ein umgehendes Handeln empfiehlt sich meiner Meinung nach dabei, um keine wertvolle Zeit zu verlieren, denn oftmals gilt auch in juristischer Hinsicht, z. B. bei der Vollstreckung, das Prinzip: „Wer zuerst kommt, mahlt zuerst.

Auch könnte eine persönliche Haftung der Verantwortlichen gem. der §§ 32, 54 KWG gegeben sein.“

Betroffene Anleger können sich an Dr. Späth & Partner wenden. Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB sind seit dem Jahr 2002 schwerpunktmäßig im Bank- und Kapitalmarktrecht tätig.


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