Magellan Maritime Services GmbH: Gläubigerversammlung soll über Zukunft des Unternehmens entscheiden

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Am 18. Oktober 2016 findet in Hamburg die geplante Gläubigerversammlung der Magellan Maritime Services GmbH statt. Der Online-Nachrichtendienst Fondsprofessionell berichtet über zwei mögliche Sanierungsmaßnahmen. Zunächst strebt der zuständige Insolvenzverwalter Peter-Alexander Borchardt einen Verkauf des Containerportfolios an, da er hierin eine Sanierungsmöglichkeit für das Unternehmen sieht. Sofern die Mehrheit der Gläubigerversammlung allerdings gegen den Verkauf stimmt, soll der Geschäftsbetrieb bis zum Ablauf der Mietverträge mit den Reedereien fortgeführt werden und im Anschluss der Verkauf der Container erfolgen.

Die seit 1995 bestehende Magellan Maritime Services GmbH bot Anlegern Direktinvestments in Schiffscontainer an. Anleger kauften Container und vermieteten diese direkt wieder an das Container-Leasingunternehmen weiter. Die sinkenden Stahl- und Ölpreise und ein anhaltend niedriges Zinsniveau lösten eine negative Marktentwicklung aus. Die Mietraten ebbten ab, sodass die Magellan Maritime Services GmbH vor einigen Monaten keine Zahlungen mehr an ihre Anleger tätigen konnte. Seit Juni 2016 befindet sich das Unternehmen Magellan Maritime Services GmbH im Insolvenzverfahren (Az.: 67c IN 237/16). Rund 9.000 Anleger müssen jetzt um ihre Direktinvestments in Höhe von etwa 350 Mio. Euro bangen.

Die aktuell angespannte Situation auf dem Container-Leasingmarkt ist ein wesentlicher Indikator für die Insolvenz der Magellan Maritime Services GmbH. Dementsprechend könnte die Fortführung des Betriebs zu deutlich niedrigeren führen verzeichnen als ein Verkauf.

Weiterhin wurden die Eigentumsverhältnisse der Anleger an den Containern noch nicht geklärt. Sollten die Anleger über ihr Direktinvestment Eigentum an den Containern und im Hinblick auf das Insolvenzverfahren auch ein Aussonderungsrecht erlangt haben, könnte das den geplanten Verkauf der Container durch den Insolvenzverwalter erschweren, da es einer Zustimmung jedes einzelnen Anlegers bedarf. Der Insolvenzverwalter vertritt in einem veröffentlichten Insolvenzgutachten vom 29. August 2016 die Ansicht, dass die Anleger wohl kein rechtmäßiges Eigentum an dem Containerportfolio erlangt haben. Dies sei nicht erkennbar in den Kauf- und Verwaltungsverträgen zwischen der Magellan und ihren Anlegern. In einer öffentlichen Mitteilung vom 05. Oktober 2016 erklärt der Insolvenzverwalter, dass auf schuldrechtlicher Ebene zwar ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sei, dies allerdings noch keinen Eigentumserwerb begründe, da es einer mittelbaren Übergabe des verkauften Gegenstandes bedarf.

Möglichkeiten für betroffene Anleger

Anleger sollten ihre Forderungen form- und fristgerecht bis zum 18. Oktober anmelden. Betroffene könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Deshalb sollten Anleger frühzeitig reagieren und anwaltlichen Rat einholen, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen.

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