Majestic-Trees Inversiones S.R.L. – Geld zurück für betroffene Anleger?

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Wie bekommen Anleger das Geld zurück?

Wird das Vermögen nach Verbot der BaFin weiter noch verwaltet? Bekamen oder bekommen Anleger Renditen ausbezahlt? Gegen wen lohnt sich ein rechtliches Vorgehen – muss man in der Dominikanischen Republik klagen?

Das Kapitalanlage-Konzept:

Geld kann in umweltfreundliche Sachwerte investiert werden – z. B. hat man im Rahmen einer Spekulation auf das Wachstum von Bäumen die Möglichkeit, Gewinne hieraus zu erwirtschaften. Eigentlich eine tolle Idee.

Problem: Risiko des Totalverlustes, da es sich um ein grenzübergreifendes Kapitalanlage-Konzept handelt, das aber ggf. nicht plausibel ist. Oder es droht sogar ein erhöhtes Totalverlustrisiko durch ein Verbot der Finanzaufsicht!

Risiken zulasten des Investors

  • Das unternehmerische Risiko

Der Investor trägt unseres Erachtens im Zweifel einen Großteil der Anschaffungs- und Betriebskosten, ohne selbst als Gesellschafter Kontroll- oder Einsichtsrechte zu haben. Dem Investor muss auch klar sein, dass er u. E. typischerweise mit den anderen Investoren an die Stelle einer Bank tritt, die das Unternehmen selbst finanziert.

  • Risiko der Preisentwicklung und Wechselkursrisiko

Was ein Baum heute kostet und künftig kosten wird, ist für den Erfolg des Anlagekonzeptes ausschlaggebend. Holz unterliegt aber Preisschwankungen am Markt. Zudem trägt der Investor das Wechselkursrisiko vom Euro zum dominikanischen Peso (RD$ oder DOP).

  • Das rechtliche Risiko – Fehlschlagen des Anlagekonzeptes durch Verbot der Finanzaufsicht?

Es liegt ein Kapitalanlagekonzept vor, dem die notwendige Erlaubnis fehlt. Wie von uns bereits in der Vergangenheit vermutet, verstößt das Angebot der Majestic-Trees S.R.L. gegen das deutsche Vermögensanlagegesetz (VermAnlG): https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2019/meldung_191007_Majestic_Trees.html.

Die BaFin hat der Majestic-Trees S. R. L. mit Bescheid vom 7. August 2019 das öffentliche Angebot der Vermögenslage zum Kauf, zur Pflege sowie zur Verwertung von Mahagonisetzlingen/Bäumen in der Dominikanischen Republik wegen Verstoßes gegen das Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) untersagt.

Die Untersagung erfolgte, weil die Majestic-Trees S. R. L. keinen gebilligten Verkaufsprospekt für die Vermögensanlage veröffentlicht hat, der die nach dem VermAnlG erforderlichen Angaben enthält.

Übersenden Sie uns Ihre Unterlagen per E-Mail und wir unterbreiten Ihnen im Rahmen einer kostenfreien Erstberatung ein Angebot für Ihre rechtliche Interessenvertretung.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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