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Maklercourtage verdient?! Die Provision will zu recht verdient sein.

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§ 652 Abs. 1 BGB!

Wer für den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Vertrags oder für die Vermittlung eines Vertrags einen Mäklerlohn verspricht, ist zur Entrichtung des Lohnes nur verpflichtet, wenn der Vertrag infolge des Nachweises oder infolge der Vermittlung des Mäklers zustande kommt. Wird der Vertrag unter einer aufschiebenden Bedingung geschlossen, so kann der Mäklerlohn erst verlangt werden, wenn die Bedingung eintritt. So und nicht anders steht es im Gesetz im § 652 Absatz 1 BGB (Bürgerliches Gesetzbuch).

Immobilienmakler vertreten!

Habe bereits Immobilienmakler erfolgreich vertreten, um deren Lohn (Provision; Courtage) gegen ihre Kunden, die den Maklerlohn nicht freiwillig zahlen wollten, durchzusetzen. 

Kunden von Maklern vertreten!

Auch habe ich Verfahren gegen Immobilienmakler erfolgreich geführt, weil diese ohne sich die Provision verdient zu haben, von meinen Mandanten Provision forderten. 

Maklerlohn wird verweigert!

Hat der Makler in vorheriger Absprache mit dem Kunden unter Einhaltung aller Voraussetzungen sich den Maklerlohn verdient, so verhält sich derjenige nicht rechtmäßig, der den Lohn nicht zahlen will.

Provision nicht gerechtfertigt!

Andersherum verhalten sich Makler nicht richtig, die nie einen entsprechenden Auftrag erhalten haben und trotzdem den Maklerlohn von einem Immobilienkäufer verlangen. 

Nachweispflicht des Maklers! 

In beiden Fällen gilt, dass der Makler nachweisen muss, dass er sich die Provision verdient hat. Fordert der Makler seine Provision, dann muss der Makler auch nachweisen, von dem Kunden den Auftrag erhalten zu haben. Dafür muss der Makler bereits einige gesetzliche Anforderungen einhalten. Hält er diese nicht ein, so kann er allein deshalb auch schon sein Recht zur Durchsetzung des Provisionsanspruchs verlieren.

Makler erschlicht sich Courtage!

Konkret in einem interessanten Fall, hatte ein Makler meinen Mandanten auf seinen vermeintlichen Maklerlohn verklagt. Diese hatten sich zufällig in einem Objekt getroffen. Der Makler wurde zur Vermittlung des Objekts von dem Eigentümer beauftragt. Allerdings hatte mein Mandant von den Nachbarn des Eigentümers erfahren, dass dieser sein Haus verkauft. Der Makler, ein richtiger Fuchs und Betrüger, hat meinem Mandanten diverse andere kostenlose Hilfen angeboten und hat so seine Kontaktdaten erhalten. Einige Monate später erfährt der Makler durch eine Grundbuchauskunft, dass das Haus von meinem Mandanten gekauft wurde und hat diesen zur Zahlung der Maklercourtage aufgefordert und danach verklagt. Das Landgericht Köln hat die Klage abgewiesen, nach dem eine Beweisaufnahme durchgeführt worden ist und der Makler es nicht nachweisen konnte, dass er sich die Provision verdient hat.

Ob Sie nun Makler oder Kunde des Maklers oder vermeintlicher Kunde sind, Sie können mich gerne als Ihren Rechtsanwalt beauftragen. Rufen Sie mich gerne an und lassen sich zur Beratung einen Termin geben 0221/169 908 69 (Rechtsanwalt Fevzi Dal).


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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