Marken Abmahnung der LaSelva Toskana Feinkost-Vertriebs-GmbH durch Noerr PartG mbB für Bio Lebensmittel

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Die LaSelva Toskana Feinkost-Vertriebs-GmbH und LaSelva societa bioagricola a.r.l.gehen mit Hilfe der Kanzlei Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB aus Hamburggegen Markenverletzungen bezüglich der Marke „LaSelva“ vor.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.

Zum Hintergrund

Die LaSelva Toskana Feinkost-Vertriebs-GmbH und LaSelva societa bioagricola a.r.l. (Italien) vermarkten Lebensmittel, Tees etc. u.a. über den Internetauftritt laselva.bio.

Die Firma schreibt auf der homepage u.a. über sich selbst folgendes:

PURER GENUSS AUS ITALIEN

LaSelva bietet puren Genuss! Von unverfälschten, wohl schmeckenden Bio-Feinkost Lebensmitteln aus der hofeigenen Manufaktur bis zu traditionellen italienischen Klassikern von unseren langjährigen Partnern.“

„Seit 1980 betreibt der Bio-Feinkost-Pionier Karl Egger in der Maremma ökologische Landwirtschaft. Heute verarbeitet LaSelva in Eigenregie und vertreibt 200 typisch italienische und toskanische Bio-Spezialitäten sowie 15 vegane Bio-Weine.“

Die Firma hat u.a. die Marke „LaSelva“ schützen lassen und lässt diese mit Hilfe der Noerr Partnerschaftsgesellschaft mbB verteidigen. 

Abmahngefährdet sind Anbieter von Lebensmitteln unter der Bezeichnung „LaSelva“.  

In der Abmahnung der Firma wird u.a. die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung verlangt, sowie Auskunft. Dies dient in der Regel zur Bezifferung eines weitergehenden Schadensersatzes. 

Schließlich werden Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 50.000,- Euro verlangt (mithin rund 2.000,- Euro).


Unser Rat 

Bewahren Sie Ruhe!

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. 

Das Auskunftsverlangen sollte zudem juristisch geprüft und aufbereitet werden, da die Auskunft Basis eines weitergehenden Schadensersatzverlangens werden kann.

Es bestehen oftmals auch gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, wenn z.B. von einem zu Hohen Streitwert ausgegangen wird oder eine zu Hohe Geschäftsgebühr angesetzt wird. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage: 

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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