Marken Abmahnung Vorwerk wg THERMOMIX + COOKIDOO (Rezeptsammlung) durch Kanzlei Hogan Lovells International LLP

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Die Vorwerk Unternehmensgruppe (Vorwerk International AG und Vorwerk Stiftung & Co. KG) verfolgt mit Hilfe der Kanzlei Hogan Lovells International LLP Markenrechtsverletzungen an „THERMOMIX“ und „COOKIDOO“.

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier mehr.


Zum Hintergrund

Die Vorwerk Unternehmensgruppe ist für ihre Staubsauger und insbesondere die Allrounder Küchenmaschine „Thermomix“ bekannt.

Für den Thermomix gibt es eine eigene Rezeptdatenbank namens Cookidoo.

An beiden Begriffen hält die Firma umfangreiche Markenrechte. 

Abmahngefährdet sind Anbieter von Küchengeräten, welche die Begriffe „Thermomix“ und „Cookidoo“ verwenden bzw. sich darauf beziehen. Aber auch Internetseitenbetreiber, beispielsweise für Rezepte, welche auf den Thermomix verweisen, sowie Herausgeber von Rezeptsammlungen /eBooks mit Thermomix-Rezepten. 

Die Firma sieht darin eine Markenrechtsverletzung.

Es wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung gefordert, sowie Erstattung der Anwaltskosten ausgehend von einem Streitwert i.H.v. 100.000,- Euro (mithin fast 2.200,- Euro).


Unser Rat 

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten.

Der Vorwurf sollte juristisch überprüft werden, denn nicht jede Verwendung des Begriffs „Thermomix“ stellt eine Markenrechtsverletzung dar. Zunächst wäre u.a. ein gewerbliches Handeln erforderlich.

Die mitgeschickte Unterlassungserklärung sollte – auch wenn sich der Vorwurf bewahrheitet – nicht ungeprüft unterschrieben werden. 

Zudem bestehen oftmals gute Chancen die geltend gemachten Gebühren zu reduzieren, da unseres Erachtens der Streitwert zu hoch bemessen sein dürfte. 


Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls vor. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-E-Mail-Adresse: 

kontakt@e-commerce-kanzlei.de

Sie erreichen uns gerne auch telefonisch:

0221. 9 758 758 0

Weitere Informationen finden Sie auf unserer Homepage:

www.e-commerce-kanzlei.de


Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)



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