Markenabmahnung der Monster Energy Company durch Kanzlei Bird & Bird wegen Krallen-Logo

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Die Monster Energy Company (Hersteller der Monster Energy Drinks) mahnt markenrechtlich durch die Kanzlei Bird & Bird ab.

Betroffen sind auch Käufer von entsprechender Logo-Bekleidung (Caps).

Wenn auch Sie betroffen sind, erfahren Sie hier, wie zu reagieren ist. 

Zum Hintergrund

Die Firma Monster Energy Company aus den USA vertreibt die Monster Energy Drinks und hat u. a. entsprechende Bildmarken mit dem markanten „Krallen“-Logo (3 Kratzspuren) schützen lassen. 

Abmahngefährdet sind Onlineanbieter von Energy-Drinks u. a. auf eBay. Angeblich werden die Markenrechte der Firma verletzt. Abgemahnt wird durch die Kanzlei Bird & Bird (in früheren Verfahren noch Kanzlei Bear & Wolf).

Der Betroffene wird durch die Kanzlei zur Abgabe einer vorformulierten, strafbewehrten Unterlassungserklärung und zur Auskunft aufgefordert.

Damit nicht genug: Zudem wird die Zahlung von Abmahnkosten ausgehend von einem Streitwert i. H. v. 250.000 Euro (!) verlangt, mithin 4.045,41 Euro.

Weiter betroffen sind Käufer von Produkten mit dem Krallen-Logo. So hat unser Mandant in China einige Caps (Mützen) mit dem Krallen-Logo erworben. Ihm wird nun vorgeworfen, dass es sich um gefälschte Ware handele und er mit diesen gewerblich Handel treiben wolle, was ebenfalls eine Markenrechtsverletzung darstelle. Dabei wird das gewerbliche Handeln schlicht unterstellt, obgleich unser Mandant angibt, die Caps lediglich zum privaten Gebrauch erworben zu haben. Als Privatperson wäre er jedoch  gar nicht abmahnfähig.

Unser Rat 

Markenrechtliche Abmahnungen sind ernst zu nehmen!

Schaffen Sie Waffengleichheit und lassen Sie sich noch binnen Frist anwaltlich beraten!

Unterzeichnen Sie keinesfalls die mitgeschickte Unterlassungserklärung ungeprüft, da diese Erklärung einem abstrakten Schuldanerkenntnis gleichkommt und in vielen Fällen deutlich zu weit gefasst ist. Hier ist zudem zu prüfen, ob – sollte sich der Vorwurf bewahrheiten – eine modifizierte Erklärung abgegeben werden kann.

Auch die Anwaltsgebühren erscheinen uns zu hoch bemessen zu sein, da unseres Erachtens ein zu hoher Streitwert zu Grunde gelegt wird.

Hier kann oftmals bares Geld gespart werden.

Wir helfen Ihnen!

Gerne nehmen wir eine kostenfreie und unverbindliche Ersteinschätzung Ihrer Abmahnung vor. 

Wir konnten schon zahlreiche Online-Händler erfolgreich gegen derartige markenrechtliche Abmahnungen verteidigen. 

Wenden Sie sich hierzu gerne an unsere spezielle Sofort-Hilfe-Adresse.

Weitergehende Informationen zu unseren Kontaktmöglichkeiten finden Sie auch in unserem Sofort-Hilfeportal www.e-commerce-kanzlei.de/hilfe-anfordern

Ihr Sebastian Günnewig 

Rechtsanwalt und Datenschutzbeauftragter (TÜV)

Foto(s): e-Commerce-Kanzlei.de

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