Markenberatung bereits bei der Existenzgründung

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Gerade am Anfang der Entwicklung einer Geschäfts- oder Produktidee wäre es wichtig, sich über die rechtliche Reichweite seines Vorhabens Gedanken zu machen.

Die anwaltliche Beratung zeigt leider allzu oft, dass bei der Wahl des Produkt- oder Unternehmensnamens oder aber bei der Gestaltung des Firmenlogos keine rechtliche Prüfung dahingehend erfolgte, ob das Vorhaben Rechte Dritter verletzen könnte.

Nachdem viel Geld in die Produktetablierung oder den gelungen Außenauftritt gesteckt wurde, kommt das böse Erwachen.

Ein Dritter macht auf den Verstoß gegen seine Markenrechte aufmerksam und fordert zum sofortigen Unterlassen und Zahlung eines Schadensersatzes auf. Häufig zu Recht. Es folgen teure Abmahnungen oder kostenintensive Gerichtsverfahren.

Ist der Markenstreit verloren, müssen hohe Kosten beglichen werden und die Firmenetablierung beginnt von Neuem.

Entgegen der weit verbreiteten Auffassung, prüft das DPMA oder das HABM bei der Anmeldung einer Marke nicht, ob die Eintragung einer Marke mit bereits geschützten Marken oder Unternehmensnamen kollidiert.

Fazit:

Gleich zu Anfang einer Existenzgründung oder einer Idee sollte das geplante Vorhaben rechtlich geprüft werden. Die in diesem Stadium aufzubringenden Kosten sind wesentlich geringer, als bei einer rechtlichen Auseinandersetzung mit einem Konkurrenten.

Weitere Informationen zum Markenrecht finden Sie auf meiner Homepage www.berliner-rechtsanwaeltin.de


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