MarkenR |Abmahnung Kanzlei HPR Heinrich Partner RAe für die PANDA Fördergesellschaft für Umwelt mbH

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Uns liegt eine Abmahnung der Kanzlei HPR Heinrich Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt a.M. vor, die für die PANDA Fördergesellschaft für Umwelt mbH die angebliche Verletzung von Markenrechten rügt.

Die PANDA Fördergesellschaft nimmt nach eigenen Angaben die Vergabe der Lizenzen am WWF Panda Logo und anderen Markenrechten der Markeninhaberin und des WWF Deutschland vor.

Konkret richtet sich der Vorwurf darauf, dass der Abgemahnte Waren verkauft haben soll, auf denen das geschützte Panda-Logo „verballhornt“ (OT) worden sein soll. Die „Verballhornung“ wird nicht beschrieben, vielmehr soll diese offensichtlich sein, ebenso wie der Markenverstoß, sodass inhaltliche Ausführungen zu dem behaupteten Verstoß entweder für obsolet gehalten oder aber wohlweislich unterblieben sind.

Die Kanzlei HPR fordert für die PANDA Fördergesellschaft für Umwelt mbH die Abgabe eines strafbewehrten Unterlassungsversprechens, das als Entwurf beigefügt ist. Weiter wird die Abgabe einer Auskunft hinsichtlich Art und Umfang der vorgeworfenen Verletzungshandlung gefordert, zudem Schadenersatz sowie die Erstattung der Rechtsanwaltskosten aus einem Streitwert von 150.000,00 EUR (entspr. 2.743,43 EUR inkl. MwSt).

Unabhängig von der Frage, ob überhaupt ein Verstoß vorliegt, wäre der beiliegende Entwurf einer Unterlassungserklärung in dieser Form jedenfalls nicht zu unterzeichnen. Der Streitwert scheint zudem übersetzt. Bereits vor Erteilung einer Auskunft und vor Unterzeichnung des Unterlassungsversprechens sollte der Abgemahnte dringend Rechtsrat von einem versierten Rechtsanwalt / Fachanwalt einholen, da weder Auskunft noch Unterlassungsversprechen wieder zurückgenommen werden können.

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