Markenrechtliche Abmahnung Burberry | CBH Rechtsanwälte

  • 4 Minuten Lesezeit

Um dieses Video anzuzeigen, lassen Sie bitte die Verwendung von Cookies zu.

Im Auftrag der Firma Burberry Ltd. aus London hat die Anwaltskanzlei CBH Rechtsanwälte kürzlich einen unserer Mandanten abgemahnt. Ihm wird die Verletzung von Markenrechten an dem „Burberry-Check“, also dem Muster der Firma Burberry, vorgeworfen.

Der „Burberry-Check“ ist als Unionsmarke markenrechtlich geschützt. Unser Mandant soll, so der Vorwurf der Abmahnung, im Internet Autofolien zum Kauf angeboten haben, die dem Muster des „Burberry-Check“ ähnlich sehen sollen. Für die – auch nur ähnlich aussehende – Nutzung des Burberry-Musters habe unser Mandant keine Berechtigung. Insbesondere bestehe kein Lizenzvertrag zwischen ihm und Burberry. 

Da die Autofolien eine „große“ Ähnlichkeit zu dem Burberry-Check aufweise, liege eine Verletzung der Markenrechte im Sinne des Artikel 9 Absatz 2 lit. c) UMV vor. Wegen dieser vermeintlichen Markenrechtsverletzung fordert die Anwaltskanzlei CBH von unserem Mandanten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

Hierin soll er sich verpflichten, künftig keine Produkte im Internet oder anderswo zum Kauf anzubieten, die die Markenrechte von Burberry verletzen. Außerdem soll er die Kosten der Anwälte CBH, die aus einem Streitwert von 200.000 € berechnet werden, ersetzen.

Unsere Einschätzung

Ob tatsächlich eine Markenrechtsverletzung vorliegt, muss immer in jedem Einzelfall beurteilt werden, da hierfür das genaue Design der jeweiligen Produkte mit dem Original abgeglichen werden muss. Sofern Sie als Onlinehändler Rechtssicherheit haben wollen, sollten Sie einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz mit der Überprüfung beauftragen, um Abmahnungen der vorliegenden Art bereits im Vorfeld ausschließen zu können. 

Damit eine Markenrechtsverletzung tatsächlich bejaht werden kann, müssen vielseitige und umfangreiche Voraussetzungen erfüllt sein. Zum Beispiel muss ein Handeln im geschäftlichen Verkehr vorliegen, andernfalls ist eine Markenrechtsverletzung nicht möglich. Hier sind immer die Einzelumstände des Falles entscheidend. 

Der BGH hat in einer jüngeren Entscheidung, in der es um den Vorwurf der Markenrechtsverletzung ging, entschieden, dass auch die sogenannten Kennzeichnungsgewohnheiten in dem entsprechenden Sektor des genauen Angebots herangezogen werden müssen. 

Dies bedeutet, dass nicht nur entscheidend ist, ob das Zeichen für sich gesehen unterscheidungskräftig ist. Vielmehr ist entscheidend, inwieweit das Zeichen vom angesprochenen Verkehr als Herkunftshinweis auf ein entsprechendes Unternehmen Rückschlüsse zulässt. Wird nämlich nach der Rechtsprechung die Herkunftsfunktion eines Kennzeichens nicht verletzt, liegt schon keine markenmäßige Verwendung – und damit auch keine Markenrechtsverletzung – vor. 

Nicht nur im Markenrecht – aber auch vor allen Dingen dort – kommt es immer ganz genau auf die einzelnen Falldetails an. Es ist daher wichtig, bei einer Abmahnung die gesamte Angelegenheit einem Spezialisten zur Prüfung zu übergeben.

Verhaltenstipps

Insbesondere wenn der Vorwurf einer Markenrechtsverletzung im Raum steht, stehen besonders auch die wirtschaftlichen Aspekte im Vordergrund. Dies beruht u. a. darauf, dass die Streitwerte in markenrechtlichen Angelegenheiten sich oft im Bereich von hohen 5 bis 6-stelligen Beträgen ansiedeln.

Es stellt sich die Frage, wie erfolgreich gegen eine markenrechtliche Abmahnung verteidigt werden kann. Es gibt – je nach Fall – verschiedene Ansatzpunkte. Relevante Fragen sind zum Beispiel: Liegt eine Verletzung im geschäftlichen Verkehr als Grundvoraussetzung für eine Markenrechtsverletzung vor? Ist die abgemahnte Marke erschöpft i. S. d. § 24 MarkenG? Wurde die Marke nur als rein beschreibende Angabe verwendet? 

Ein auf das Markenrecht spezialisierter Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz sollte bei Erhalt einer Abmahnung diese und weitere Punkte prüfen, um die Streitigkeit rechtssicher beizulegen.

Über unsere Fachanwaltskanzlei

Wir sind eine auf den gewerblichen Rechtsschutz, und damit insbesondere auf das Markenrecht, hoch spezialisierte Kanzlei. Wir vertreten seit Jahren Mandanten sowohl gegen den Vorwurf einer Markenrechtsverletzung als auch bei dem Schutz ihrer Marken. Gerade das Markenrecht ist eine der Hauptmaterien, die durch unsere Kanzlei täglich bearbeitet werden. 

Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Jan B. Heidicker führt neben dem Fachanwaltstitel für gewerblichen Rechtsschutz auch den Titel „Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht“ und den Titel „Fachanwalt für IT-Recht“.

Wie sollte reagiert werden?

Zunächst einmal sollten Sie Ruhe bewahren und Ihre Abmahnung an einen spezialisierten Rechtsanwalt weiterleiten. Dieser wird sodann die Abmahnung prüfen und gemeinsam mit Ihnen die weiteren Schritte besprechen. Handeln Sie in keinem Fall auf eigene Faust!

Folgende Grundregeln sollten Sie im Falle einer Abmahnung beachten:

  • Notieren und beachten Sie gesetzte Fristen.
  • Nehmen Sie keinen Kontakt zu der Gegenseite auf.
  • Unterzeichnen Sie nicht ungeprüft die beigefügte Unterlassungserklärung.
  • Lassen Sie sich von einem auf das Markenrecht spezialisierten Rechtsanwalt beraten.
  • Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge.
  • Bleiben Sie ruhig.

Sollten Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben, stehen wir Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung. 

Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken. Für eine kostenlose und völlig unverbindliche Ersteinschätzung Ihres Falls können Sie uns gerne telefonisch kontaktieren. Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail oder per Fax zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Fall einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage.


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Jan B. Heidicker

Beiträge zum Thema