Markenrechtliche Abmahnung durch CBH Rechtsanwälte und FAST Fashion Brands GmbH

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Aktuell liegt unserer Kanzlei eine Abmahnung der FAST Fashion Brands GmbH vor, die die CBH Rechtsanwälte aus Hamburg mit der Vertretung ihrer rechtlichen Interessen betraut hat.

Welchen genauen Vorwurf lässt die FAST Fashion Brands GmbH durch ihren Rechtsvertreter erheben?

Dem durch die Abmahnung adressierten Einzelhändler wird vorgeworfen, Markenrechte der Mandantin von CBH verletzt zu haben. CBH macht zunächst geltend, dass für die FAST Fashion Brands GmbH eine Vielzahl von Marken eingetragen seien, unter anderem das Zeichen „FAINA“ als deutsche Wortmarke.

Bei dem Adressaten der Abmahnung handelt es sich um einen Anbieter von Bekleidungsstücken. Ihm wird vorgeworfen, in seinem Online-Shop Kleider unter einem Zeichen beworben, angeboten und vertrieben zu haben, das durch seine Ähnlichkeit zu der eingetragenen Marke eine Verletzung darstelle. Durch die Verwendung dieses Zeichens bestehe eine assoziative Verwechslungsgefahr nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 MarkenG.

Welche Ansprüche stellt der Rechtsvertreter von CBH für seine Mandantin? 

Die Fast Fashion Brands GmbH lässt durch ihren Rechtsvertreter Folgendes fordern:

  • Unterzeichnung einer vorformulierten Unterlassungserklärung
  • Anerkennung von Schadensersatzverpflichtungen dem Grunde nach für alle bereits erlittenen sowie eventuell zukünftig noch zu erleidender Schäden
  • Erteilung von Auskünften bzgl. Lieferanten, Vorbesitzern und Abnehmern der streitgegenständlichen Produkte sowie Menge und Gewinn der umgesetzten Waren
  • Aufwendungsersatz für die Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert von 100.000,00 EUR

Welche Reaktion auf eine solche Abmahnung bietet sich an?

Solche Abmahnung sollten zunächst keinesfalls ignoriert werden. Die gesetzten Fristen sollten beachtet werden. Ob tatsächlich eine Markenverletzung vorliegt, sollte ein erfahrener Rechtsanwalt (Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz) prüfen. Abmahnung kann darüber hinweg täuschen, dass es durchaus auch zu unberechtigten Schutzrechtsverwarnungen kommt oder aber die Frage einer Verletzung durchaus streitig sein kann. Von einer Kontaktaufnahme zu den von der abmahnenden Partei engagierten Profis ist abzuraten, da in einem persönlichen Gespräch gefallene Äußerungen schnell gegen einen verwendet werden können.

Auch wenn eine Prüfung ergibt, dass von einer Markenverletzung auszugehen ist oder aber jedenfalls der Abgemahnte sich nicht streitig aufstellen möchte, bleibt die Reaktion auf die Abmahnung wichtig. Das Unterlassungsversprechen sollte in der angebotenen Form keinesfalls unterzeichnet werden. Auch die Auskunft, die der Berechnung eines nachfolgenden Schadenersatzes dient und auch selbständig eingeklagt werden kann, sollte begleitet werden. Die finanziellen Forderungen sollten verhandelt werden.

Dr. Wallscheid & Drouven – kostenlose telefonische Ersteinschätzung durch Rechtsanwälte | Fachanwälte

Eine markenrechtliche Abmahnung gehört in erfahrene Hände. Wir bieten betroffenen Unternehmen eine erste kostenlose telefonische Einschätzung der Abmahnung der Fast Fashion Brands GmbH und CBH Rechtsanwälte an. Schicken Sie uns hierzu einfach die Abmahnung (via E-Mail oder Fax) zu. Wir melden uns umgehend bei Ihnen zurück und klären Sie über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Sie können dann entscheiden, ob Sie uns beauftragen möchten.


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