Massenentlassung bei Lufthansa Technik? Tipps für Arbeitnehmer

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Arbeitsrecht Alexander Bredereck, Berlin und Essen.

Lufthansa Technik hat den Betriebsrat über eine geplante Massenentlassung informiert. Das berichtet die Hamburger Morgenpost in einem online-Beitrag vom 15.06.2020; der Bericht zitiert das aus einer entsprechenden Mitteilung der Gewerkschaft Ver.di. Betroffen sein sollen nach dem Bericht der Hamburger Morgenpost Mitarbeiter in der Probezeit. Insgesamt, so die Hamburger Morgenpost, sollen laut Ver.di 300 Mitarbeiter ihren Arbeitsplatz verlieren. Der Kündigungsschutzexperte Anwalt Bredereck sagt, wie Arbeitnehmer damit am besten umgehen.

Zunächst: Arbeitgeber, die eine bestimmte Anzahl von Mitarbeitern innerhalb einer bestimmten Zeit entlassen wollen, müssen eine Massenentlassungsanzeige tätigen. Das ist arbeitsrechtlich so vorgeschrieben; der Arbeitgeber muss die formellen und inhaltlichen Anforderungen der Massenentlassungsanzeige einhalten, kurz: sie muss ordnungsgemäß sein.

Daran sind kürzlich Kündigungen von Air Berlin vor dem Bundesarbeitsgericht gescheitert: an der ordnungsgemäßen Massenentlassungsanzeige.

Für Entlassungen von Probezeit-Mitarbeitern sind solche Vorgaben nicht unerheblich. Denn für Mitarbeiter, die nicht länger als sechs Monate im Unternehmen beschäftigt sind, ist das Kündigungsschutzgesetz regelmäßig nicht anwendbar. Arbeitgeber müssen für deren Kündigung regelmäßig keinen Kündigungsgrund nach dem Kündigungsschutzgesetz nachweisen. Sie müssen aber andere Vorschriften beachten, Formvorschriften etwa oder eben die Vorgaben über die Massenentlassungsanzeige.

Das bedeutet: Eine Kündigungsschutzklage lohnt sich gegebenenfalls auch dann, wenn man keinen Kündigungsschutz durch das Kündigungsschutzgesetz genießt. Denn es gibt abseits dieses Gesetztes weitere Vorschriften, die ein Arbeitgeber bei der Kündigung beachten muss.

Deshalb: Rufen Sie nach einer Kündigung am besten noch am selben Tag bei einem Arbeitsrechtler, Anwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht an: Erkundigen Sie sich nach den Aussichten einer Kündigungsschutzklage! Wer eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte sich auf jeden Fall von einem Experten beraten lassen und nach dessen Beratung gegebenenfalls klagen, auch wenn das Kündigungsschutzgesetz nicht anwendbar ist. Ist das Kündigungsschutzgesetz anwendbar, lohnt sich eine Klage nahezu immer.

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