Massenkündigung langjähriger Sparverträge

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Die Nullzinspolitik der EZB macht es den Banken zunehmend schwerer, Gewinne zu erwirtschaften. Aus Gründen der Kostensenkung kündigen Banken und Sparkassen neben Bausparverträgen daher nun gerne auch langjährige Sparverträge, welche für Kunden besonders lukrativ sind.

Diese Praxis hat der der BGH mit Entscheidung vom 14.05.2019 – XI ZR 345/18 – bestätigt. Jedoch ist jede Kündigung an Voraussetzungen gebunden. So sollte eine Kündigung solcher oftmals gut verzinsten oder mit hohen Prämien versehenen Sparverträge nicht in jedem Fall hingenommen werden.

Im Einzelfall kommt es auf Laufzeit sowie die Höhe und die Zahlung der vereinbarten Prämien an.

Ist eine Laufzeit vereinbart und ist diese noch nicht erreicht, oder wurde die höchste Stufe der vereinbarten Prämien noch nicht gezahlt, könnte eine Kündigung unwirksam sein.

Wenn Ihr langjähriger Sparvertrag durch Ihre Bank/Sparkasse gekündigt wurde, sollten Sie die Kündigung überprüfen zu lassen. Herr Rechtsanwalt Kaufmann steht Ihnen hierfür mit seiner jahrelangen Expertise in verschiedenen Rechtsgebieten für eine Beratung und auch die Eröffnung des Rechtswegs zur Seite. Wenn Ihr langjähriger Sparvertrag durch Ihre Bank/Sparkasse gekündigt wurde, sollten Sie die Kündigung in jedem Fall fachanwaltlich überprüfen lassen. Schreiben Sie uns eine Nachricht oder rufen Sie uns an, wir freuen uns auf Sie. Wir stehen Ihnen als Fachanwaltskanzlei mit Rat und Tat zur Seite. Sie können uns gerne eine Nachricht schreiben oder und unter unserer Telefonnummer erreichen.


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