MBB Clean Energy AG: Anleger sollten Forderungen form- und fristgerecht anmelden

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Anleger der MBB Clean Energy AG können nur noch bis zum 11. Oktober 2017 ihre Forderungen form- und fristgerecht zur Insolvenztabelle beim zuständigen Insolvenzverwalter anmelden. Das Amtsgericht München hat nach über zwei Jahren des vorläufigen Insolvenzverfahrens am 16.08.2017 das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der MBB Clean Energy AG wegen Zahlungsunfähigkeit und Überschuldung eröffnet (Az.: 1508 IN 1912/15). Das Insolvenzgericht hat Herrn Rechtsanwalt Klaus Breithaupt zum Insolvenzverwalter bestellt.

Die Münchner Beteiligungsgesellschaft für erneuerbare Energien sorgte bereits von Beginn an für Ungereimtheiten. Die geplanten 300 Mio. Euro Emissionsvolumen, die für Investitionen in Wind- und Solarenergie eingesammelt werden sollte, kamen letztlich nicht zusammen. Unklar ist allgemein die Höhe des Emissionsvolumens der Mittelstandsanleihe, spekuliert wird allerdings auf etwa 72 Millionen Euro.

Die 6,25 prozentigen Ausschüttungen jährlich blieben sowohl 2014, als auch 2015 aus. Auch die zweite im Dezember 2013 emittierte Anleihe sollte ein Emissionsvolumen von 800 Mio. Euro umfassen. Nach Angaben des Insolvenzverwalters sollen jedoch nur 12,9 Mio. Euro eingenommen worden sein. Die angekündigten Sanierungsmaßnahmen blieben erfolglos. Das Unternehmen musste schlussendlich am 23. Juni 2015 den Insolvenzantrag am Münchner Amtsgericht stellen.

Der Bericht des Insolvenzverwalters weist zudem auch darauf hin, dass keine Wind- oder Solaranlagen durch die MBB Clean Energy AG erworben wurden. Die Anlegergelder wurden insbesondere für die Fortführung des operativen Geschäftsbetriebs und Unternehmensberater verwendet.

Möglichkeiten betroffener Anleger

Anleger könnten hohe Verluste bis hin zum Totalverlust erleiden. Betroffene sollten zunächst bestehende Forderungen form- und fristgerecht beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle anmelden. Zudem sollte auch rechtzeitig anwaltlicher Rat eingeholt werden, um mögliche Schadensersatzansprüche prüfen zu lassen und weitere rechtliche Möglichkeiten auszuschöpfen. In den seltensten Fällen kann die erzielte Insolvenzmasse sämtliche Forderungen bedienen. Grundlage der Schadensersatzansprüche könnte eine fehlerhafte Anlageberatung sein.

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