MBB Clean Energy – Anleihe: Sonderkündigungsrecht der Anleihegläubiger

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Nachdem am Markt für Mittelstandsanleihen bereits einige Anleihegläubiger von Zahlungsausfällen betroffen sind, blicken Investoren aktuell mit Sorge auf die im Mai 2013 emittierte Anleihe der MBB Clean Energy AG (DE000A1TM7P0).

Für das Papier mit einer Laufzeit von sechs Jahren hätte an sich am 06.05.2014 die erste Kuponzahlung in Höhe von 6,25% erfolgen sollen. Die Zahlung blieb indes aus, nach Unternehmensangaben aus „wertpapiertechnischen Gründen“.

In diese Anleihe investierte Anleger sollten wissen, dass sie nach den Anleihebedingungen ein Sonderkündigungsrecht haben, falls die MBB Clean Energy AG die Zinsen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Fälligkeit zahlt.

Eine außerordentliche Kündigung kann im Falle einer Restrukturierung von Anleiheverbindlichkeiten nach dem Schuldverschreibungsgesetz (SchVG) unter Umständen die Rechtsposition eines Anlegers erheblich verbessern wie eine aktuelle Entscheidung des LG Bonn (10 O 299/13) zeigt. In dem dort entschiedenen Fall wurde dem Anleihegläubiger nach einer vor der Einleitung von Restrukturierungsmaßnahmen ausgesprochenen außerordentlichen Kündigung ein Schadensersatzanspruch gegenüber der dortigen Emittentin zugesprochen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Bernd Jochem (+49 89 64 98 45-0, jochem@rrlaw.de) 

Über Rotter Rechtsanwälte

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht“, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.


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