MCE Fonds Insolvenz – Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

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Über die MCE Fonds 01, 02, 04, 05, 07, 08, 09 und 10 wurden in der Vergangenheit Insolvenzverfahren eröffnet. 

Nunmehr fordern die Insolvenzverwalter Privatanleger auf, ihre bis zum Jahr 2018 (Eröffnung des Insolvenzverfahrens) erhaltenen Ausschüttungen zurückzuzahlen.

Wie Sie sich jetzt verhalten sollten, erklären wir Ihnen!


Woraus ergibt sich ein solcher Zahlungsanspruch?

Schiffsfonds werden meist in der Rechtsform einer GmbH & Co. KG gegründet. Privatanleger begründen durch ihre Einlage eine (direkte oder treuhänderische) Kommanditistenstellung und sind damit Gesellschafter. Sie können ihre Einlage ratierlich oder als Einmalanlage erbringen und erhalten dann während der „Laufzeit“ regelmäßige Ausschüttungen.

Nach Eröffnung eines Insolvenzverfahren stellt der Insolvenzverwalter dann fest, dass die Kapitalkonten durch die Auszahlung der Ausschüttungen verzehrt wurden. Es wird also zunächst den Anschein erweckt, als hätte der Kommanditist seine Einlage nicht vollumfänglich erbracht, weshalb er zunächst haften muss, § 172 Abs. 4 HGB.


Müssen Anleger die Forderung ohne weiteres begleichen?

Diese Frage kann zunächst mit einem klaren NEIN beantwortet werden. Eine beanstandungslose Pflicht zur Zahlung besteht nicht.

Denn der Bundesgerichtshof hatte in der Vergangenheit bereits über zahlreiche Rückforderungsansprüche von Insolvenzverwaltern gegenüber Kommanditisten zu entscheiden.

In einer der jüngeren Entscheidungen vom 09.02.2021, Az. II ZR 28/20, hat der BGH an den Rückforderungsanspruch eines Insolvenzverwalters strenge Maßstäbe gesetzt. So muss der Insolvenzverwalter zum Beispiel nachweisen, dass er den zurückgeforderten Geldbetrag auch tatsächlich für die Insolvenzmasse zur Befriedigung der Gläubiger benötigt. Die Inanspruchnahme muss also "erforderlich" sein. Hierzu muss der Insolvenzverwalter zumindest eine Insolvenztabelle vorlegen, aus welcher sich alle festgestellten Forderungen ergeben, die aus der vorhandenen Masse nicht befriedigt werden können.  


Wie sollten sich Anleger bestenfalls verhalten?

Da sich die Begründetheit eines Rückforderungsanspruchs des Insolvenzverwalters nicht ohne weitere rechtliche Prüfung bestätigen oder verneinen lässt, sollten derartige Ansprüche durch einen spezialisierten Rechtsanwalt überprüft werden. Sie sollten jedenfalls keine Zahlungen veranlassen.

Unsere Kanzlei hat sich ausschließlich auf das Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert, weshalb wir der richtige Ansprechpartner für Sie sind.  Wir bieten zudem eine kostenlose Deckungsanfrage bei hrer Rechtsschutzversicherung an.



 

Bei komplexen Rechtsstreitigkeiten ist es ratsam, sich an einen Spezialisten zu wenden, um fachkundige Unterstützung zu erhalten. Frau Rechtsanwältin Kes ist Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht und vertritt die Interessen von Privatanlegern bundesweit.

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Rechtsanwaltskanzlei Handan Kes

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