Merck Finck & Co. Privatbankiers: Klage auf Schadensersatz wegen fehlerhafter Vermögensverwaltung

  • 2 Minuten Lesezeit

Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB hat für eine Mandantin Ende Juni 2016 Merck Finck & Co. oHG Privatbankiers wegen fehlerhafter Vermögensverwaltung auf Schadensersatz verklagt. Der beim Landgericht München I eingeklagte Schaden beläuft sich auf EUR 210.000,00. Der klagenden Kundin hatte Merck Finck unter anderem entgegen einer im Vermögensverwaltungsvertrag vereinbarten Pauschalvergütung („All-in-fee“) den mit hohen Provisionen versehenen geschlossenen Fonds Alpha Patentfonds empfohlen, so ein zentraler Vorwurf der Klage.

In dem Vermögensverwaltungsvertrag wurde darüber hinaus die eingeschränkte Risikobereitschaft mit dem Vermerk „Die Eingrenzung von Risiken hat Vorrang vor der Renditemaximierung“ schriftlich festgehalten. „Somit hat Merck Finck auch gegen die vereinbarten Anlageziele der Kundin verstoßen, weil die Empfehlung des spekulativen Alpha Patentfonds gerade nicht zur Eingrenzung von Risiken geeignet war“, so Klaus Rotter, Partner bei Rotter Rechtsanwälte.

Merck Finck hat sowohl gegen den abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag als auch gegen den zusätzlich abgeschlossenen Anlageberatungsvertrag verstoßen

Die Klageschrift wirft Merck Finck vor, die Kundin zu keinem Zeitpunkt darauf hingewiesen zu haben, dass mit dieser Beteiligung zahlreiche Risiken – wie unter anderem das Risiko des Totalverlustes – verbunden sind. Ebenso wenig wurde die Anlegerin darauf hingewiesen, dass die Fondsbeteiligung nicht im Rahmen der Vermögensverwaltung, sondern aufgrund einer separaten Anlageberatung erworben und hierdurch erhebliche Provisionszahlungen für Merck Finck generiert wurden.

Merck Finck hat hiermit nach Rechtsansicht von Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB sowohl gegen den abgeschlossenen Vermögensverwaltungsvertrag als auch gegen einen zusätzlich abgeschlossenen Anlageberatungsvertrag verstoßen. Merck Finck hat weder die Anlageziele der Anlegerin beachtet, noch korrekt über die Beteiligung und die damit bestehenden Risiken aufgeklärt. Mit einer konservativen Anlagestrategie ist die Empfehlung einer geschlossenen Beteiligung nicht vereinbar – so der Klagevortrag.

Klageerhebung gegen Merck Finck geboten

Nachdem die Laufzeit der Fondsbeteiligung vier Jahre betragen sollte (2007 bis 2011) und diese kurze Laufzeit als besonders positiv von Merck Finck hervorgehoben wurde, teilte die Fondsgesellschaft der Anlegerin im Jahr 2011 mit, dass die Laufzeit um bis zu 16 Jahre verlängert werden müsse. Aufgrund dieser und weiterer Berichte der Fondsgesellschaft hat sich die Anlegerin im Jahr 2013 dazu entschieden, den Sachverhalt von Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB prüfen zu lassen.

Bis zu dieser Prüfung war der Kundin nicht bekannt, dass der Erwerb des Alpha Patentfonds nicht im Rahmen des Vermögensverwaltungsvertrages erfolgt war.

Nach mehreren erfolglosen außergerichtlichen Einigungsversuchen war zur Durchsetzung der nach Ansicht von Rotter Rechtsanwälte Partnerschaft mbB bestehenden Schadensersatzansprüche der Kundin die Klageerhebung gegen Merck Finck geboten.

Sollten auch Sie Kunde/Kundin einer Vermögensverwaltung sein und in den vergangenen Jahren eine Fondsbeteiligung auf Empfehlung der Bank erworben haben, empfehlen wir Ihnen, Ihre Ansprüche gegen das beratende Institut wegen Verstoßes gegen den Vermögensverwaltungsvertrag überprüfen zu lassen.

Ansprechpartner: Rechtsanwalt Klaus Rotter und Rechtsanwältin Julia Gierke

Über Rotter Rechtsanwälte:

Rotter Rechtsanwälte wird von professionellen Beobachtern seit Jahren zur europäischen Marktspitze im Bereich des Kapitalanlagerechts gezählt und nimmt in den einschlägigen Ranglisten deutscher Wirtschaftskanzleien beständig Spitzenpositionen unter den Kanzleien des Kapitalanlegerschutzes ein. Im JUVE Handbuch der Wirtschaftskanzleien 2013/2014 werden unsere Partner Klaus Rotter („Die Nr. 1 im Kapitalanlagerecht”, Wettbewerber) und Bernd Jochem als häufig empfohlene Rechtsanwälte genannt.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rotter Rechtsanwälte

Beiträge zum Thema