Messfehler in Bußgeldsachen: Blitzer Garching Süd nicht ordnungsgemäß geeicht

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Lohnt es sich. in Ordnungswidrigkeitenverfahren, wie z.B. Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstößen, Abstandsverstößen usw. gegen entsprechende Vorwürfe vorzugehen?

Dies ist grundsätzlich natürlich immer eine Frage des Einzelfalls. Ganz allgemein wird ein zu beauftragender Rechtsanwalt anhand der Akte prüfen, ob die Fahrereigenschaft nachweisbar ist, Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Messung bestehen und ein mögliches Fahrverbot in Wegfall gebracht werden kann.

Gerade bei der Frage der Ordnungsgemäßheit der Messung ergeben sich immer wieder Angriffspunkte.

Wie sich nunmehr beispielsweise herausgestellt hat und auch der Presse zu entnehmen ist (Süddeutsche Zeitung vom 22.01.2016), wurde zumindest im Zeitraum Oktober 2014 bis Oktober 2015 die Geschwindigkeitsmessanlage auf der A9 bei Garching-Süd Nahe München – ein absoluter „Klassiker“ unter den Blitzern – nicht ordnungsgemäß entsprechend der Bedienungsanleitung betrieben. Die geforderten Quermarkierungen auf der Fahrbahn waren nicht angebracht.

Die entsprechenden Messungen sind daher nicht verwertbar oder jedenfalls in jedem einzelnen Fall besonders zu überprüfen. Entsprechende Bußgeldverfahren werden daher regelmäßig eingestellt. Jedenfalls bestehen gegen diese Messung gute Verteidigungsansätze.

Tipp: Dieser nunmehr in der Presse erwähnte konkrete Fall zeigt eindrucksvoll, dass immer wieder Messungen erfolgreich angegriffen werden können. Es lohnt sich also durchaus, sich in Bußgeldsachen zu wehren. Sie sollten einen auf Verkehrsrecht spezialisierten Rechtsanwalt hinzuziehen und beauftragen, der anhand der von ihm einzusehenden Akte u.a. die Ordnungsgemäßheit der Messung überprüft.

Florian Schmidtke, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht in München


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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