Meta - Mega-Bußgeld

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Ein Erdbeben erschüttert die Tech-Welt: Das Facebook-Mutterkonzern Meta wurde mit einem Rekordbußgeld von 1,2 Milliarden Euro belegt. Die Strafe markiert einen Wendepunkt in der Regulierung der Tech-Giganten und wirft wichtige Fragen über den Schutz der Privatsphäre und die Macht der digitalen Plattformen auf.

Die irische DPC wird tätig

Das Bußgeld wurde von irischen Datenschutzbehörde, der Data Protection Commission (DPC) verhängt, die nach monatelangen Untersuchungen zu dem Schluss kam, dass Meta systematisch und in großem Umfang gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) verstoßen hat. Insbesondere wurde Meta vorgeworfen, personenbezogene Daten von Millionen von Nutzern in die USA übermittelt zu haben. Nach Auffassung der EU gilt dort kein Datenschutzniveau, das dem europäischen gleicht, zumal die Daten den US-Überwachungsdaten unterliegen.

Rekordbußgeld

Die Höhe des Bußgeldes ist beispiellos, hätte aber noch deutlich höher ausfallen können. Es sendet jedoch ein deutliches Signal an die Tech-Industrie: Es wird auch bei einem Tech-Giganten wie Meta nicht geduldet, dass über zehn Jahre lang wissentlich gegen europäisches Datenschutzrecht verstoßen wird, um Profit zu machen.

Dilemma: Datenschutz und internationale Vernetzung

Die Entscheidung der DPC macht aber auch deutlich, dass es ein ganz anderes Problem gibt: Die EU hält das US-amerikanische Datenschutzrecht für nicht gleichwertig, so dass Daten nicht in die USA übermittelt werden dürfen. Andererseits ist genau dieser interkontinentale Datenverkehr nicht nur für Meta, sondern für die europäische Wirtschaft insgesamt von überragender Bedeutung. Dieses Dilemma muss angegangen werden. Nachdem mit „Safe Harbor“ und „Privacy Shield“ mehrere Anläufe für ein Datenschutzabkommen zwischen den USA und der Europäischen Union gescheitert sind, ist es an der Zeit, hier für Abhilfe zu sorgen. Das ist im Interesse der Bürger und der Wirtschaft.

Meta hat zunächst fünf Monate Zeit, um die Datenübermittlung in die USA zu unterbinden.

Datenschutzprobleme – kostenlose Ersteinschätzung

Die Kanzlei Dr. Wachs Rechtsanwälte bietet allen Betroffenen mit Datenschutzfragen eine kostenlose Ersteinschätzung an. Die Anwälte der Kanzlei stehen Betroffenen bis 19.00 Uhr persönlich zur Verfügung und helfen gerne weiter. Rufen Sie uns an und erfahren Sie mehr. Gerne dürfen Sie uns auch eine E-Mail schreiben oder die Homepage der Kanzlei besuchen. Hier gibt es neben weiteren Tipps zum Datenschutz auch zahlreiche Informationen zu anderen spannenden Themen. Die Telefonnummer der Kanzlei finden Sie oben rechts neben diesem Beitrag im Kästchen.

Foto(s): Adobe Stock

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