„Mike und Molly“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer

  • 3 Minuten Lesezeit

Sie haben eine „Mike und Molly“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer erhalten?

Nichts unterschreiben, Frist notieren, erst Rat einholen!

Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, gerade mit den großen Anwaltskanzleien in München

Kostenlose Erstberatung!

Ziel: Sie zahlen möglichst nichts oder deutlich weniger!

Ihre Anwaltskanzlei in München

Seit vielen Jahren helfen wir bundesweit Mandanten, die die verschiedensten Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen erhalten haben.

Wir sind dabei insbesondere spezialisiert auf Filesharing

Was sollten Sie bei einer „Mike und Molly“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer tun und was nicht?

Verfallen Sie nicht in Panik. Zahlen Sie nichts und unterschreiben Sie nichts, bevor Sie den Rat eines fachkundigen Anwalts für Urheberrecht eingeholt haben.

Nehmen Sie keinen Kontakt mit der Kanzlei auf. Laden Sie keine sogenannte modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunter. Allerdings müssen Sie tätig werden, da ansonsten ein einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht mit weiteren ganz erheblichen Prozesskosten droht.

Was tun wir bei einer „Mike und Molly“-Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer für Sie?

Nach erfolgreicher Einschätzung Ihrer Mike und Molly Abmahnung für Warner Bros. durch Waldorf Frommer werden wir gegebenenfalls eine modifizierte Unterlassungserklärung, die genau für Ihren Fall gefertigt wird, oder auch gar keine Unterlassungserklärung abgeben. Dies könnte sehr wichtig sein, um ein vielleicht drohendes sündhaft teures einstweiliges Verfügungsverfahren vor Gericht für Sie abzuwenden. Hierbei sollten Sie keine sog. modifizierte Unterlassungserklärung aus dem Internet herunterladen, auch nicht vorgefertigte Formulare von Verbraucherzentralen oder sonstigen Stellen, wie Internetforen, Rechtsschutzversicherungen oder sonstigen Vereinen verwenden. Ihr Fall ist ein Einzelfall! Bei falscher Beratung zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung kann dies zu unnötigen, fatalen Folgen führen, die Sie lebenslänglich binden.

Wir verweigern für Sie die Zahlung von Schadensersatz und Anwaltskosten. Dabei ist unser Ziel in den meisten Fällen eine 0-Zahlung, mindestens aber eine deutliche Reduzierung der Zahlbeträge an Sasse und Partner. Sollte sich herausstellen, dass Sie den Upload definitiv nicht, sondern ein Dritter vorgenommen hat, haften Sie schon nicht mehr als Täter. Bereits an dieser Stelle würde es für Sie auf jeden Fall schon billiger werden. Wenn man dann noch darlegen kann, warum Sie auch nicht als Mittäter und auch nicht als Störer haften, ein Dritter für den fraglichen Verstoß in Betracht kommt und Sie alle Ihnen obliegenden Pflichten beachtet haben, kann man Sie gänzlich mit einer 0-Zahlung an Rechtsanwälte Waldorf Frommer vertreten.

Drohen noch weitere Abmahnungen?

Oftmals fragen wir unsere Mandanten, insbesondere, wenn sie wegen des Tausches einer Folge einer Serie abgemahnt wurden, ob sie sich sicher sind, dass sie wirklich nur diese eine Folge geladen haben, oder aber, ob man doch mehrere Folgen gesehen hat. Dann ist es wahrscheinlich, dass da noch etwas nachkommt. In diesen Fällen macht es erst recht Sinn, dass man einen eigenen Anwalt beauftragt, weil ansonsten jede einzelne Abmahnung sehr teuer werden könnte. Mit uns kann man über die Bezahlung von zu erwartenden weiteren Abmahnungen der weiteren Folgen der geladenen Serie jederzeit sprechen. Rufen Sie uns an, dann vereinbaren wir mit Ihnen gerne ein faires Gesamtpaket, mit dem Sie und wir sehr gut leben können.

Achtung

Sie müssen nicht in jedem Fall Schadensersatz oder Anwaltskosten bezahlen. Sollten Sie beispielsweise zum fraglichen Zeitpunkt nachweislich nicht zu Hause gewesen sein, steigen Ihre Chancen, dass Sie überhaupt nicht haften.

Sollten Sie vorschnell eine Zahlung vornehmen, so würden Sie automatisch die Forderung von Waldorf Frommer Rechtsanwälte anerkennen.

Wenn Sie jedoch als Täter nicht haften, müssen Sie auch keine Unterlassungserklärung abgeben. Mit einer solchen Unterlassungserklärung haften Sie ein Leben lang und müssten mit Strafzahlungen von bis zu € 5.000 im Wiederholungsfalle rechnen, obwohl Sie rechtlich hierzu nicht verpflichtet gewesen wären.

Ihr Fall ist ein Einzelfall. Jeder Fall ist anders.

Klagen Filesharing-Abmahnkanzleien?

Generell ist davon auszugehen, dass eine Abmahnkanzlei immer vor Gericht geht, wenn sie der Auffassung ist, gute Erfolgsaussichten zu haben. Darauf zu hoffen, dass „die eh nicht klagen“, wie es in manchen Foren beschrieben wird, ist höchst fahrlässig. Dennoch gibt es durchaus auch Wege und Möglichkeiten, wie man sich erfolgreich gegen eine Klage wehren kann.

Unterschreiben und zahlen Sie bitte nichts, bevor Sie unseren Rat eingeholt haben!

Wir haben Erfahrung aus tausenden Abmahnungen, insbesondere mit den großen Anwaltskanzleien aus München.

Rufen Sie uns gerne an, dann geben wir Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles.

Georg Schäfer

Rechtsanwalt


Rechtstipp aus den Rechtsgebieten

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