Mobiler Blitzer auf der BAB 10, km 86.8, in Richtung AS Michendorf- Bußgeld, Punkte und Fahrverbot verhindern!

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Sie haben einen Anhörungsbogen der Zentralen Bußgeldstelle Brandenburgs in Gransee erhalten? Der Vorwurf ist ein Überschreiten der hier zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h? Dann führt ein Anfechten der Messung überdurchschnittlich häufig zu einer Verfahrenseinstellung. Denn an dieser Messstelle ist ein Lasermessgerät des Typs PoliScan Speed aufgebaut. Dieser Blitzertyp ist seit Jahren für seine Unzuverlässigkeit berüchtigt und der Hauptgrund für die hohe Erfolgsquote im Einspruchsverfahren.

Seine Funktionsweise ist einfach erklärt. Das Gerät sendet permanent Laserstrahlen aus, deren Erfassungsbereich 75 Meter beträgt. In diesem befindliche Fahrzeuge reflektieren diese Impulse und senden sie zu dem Messsensor zurück. Dadurch werden Daten gewonnen, die ein Bestimmen der für diese Strecke benötigten Fahrzeit ermöglichen. Auf dieser Grundlage findet eine Weg- Zeit- Berechnung statt, deren Ergebnis die gefahrene Geschwindigkeit ist.

Allerdings führt die hier überlange Messstrecke zu einer nicht beabsichtigten Signalauffächerung und damit auch Verzerrung der Rückstrahlsignale. Dies verursacht natürlich auch eine Verfälschung der Messdaten, die derart massiv ist und so häufig auftritt, dass allein deswegen etwa jedes zweite Messergebnis falsch ist. Sehr häufig befinden sich mehrere Fahrzeuge im Messbereich und es treten dann Schwierigkeiten bei der Zuordnung auf. Der Bußgeldstelle ist dann kein sicherer Beweis möglich, dass auch wirklich das Auto auf dem Foto gemessen wurde. Oft wird der Messsensor beim Aufbau nicht exakt im vorgeschriebenen rechten Winkel zur Fahrbahn justiert. Dann reichen schon minimalste Abweichungen und es werden automatisch zu hohe Messwerte angezeigt. Fehlt in der Akte ein Schulungsnachweis für die Messebeamten oder eine lückenlose Dokumentation der beim Aufbau durchzuführenden Funktionstests ist die Messung unverwertbar. Ist die Geräteeichung abgelaufen oder aus anderen Gründen ungültig, wird sogar die gesamte Messreihe annulliert.

Diese und noch sehr viele andere Fehler können bei der Durchsicht der Messunterlagen gefunden werden.

Rechtsanwalt Andreas Junge lässt daher für jeden Messvorgang ein vom Gutachten durch den TÜV erstellen. Dieses dient dem Nachweis für die Unverwertbarkeit der Messung.

Als Ergebnis folgt ein Freispruch oder das Verfahren wird zumindest eingestellt.  Haben Sie eine Rechtsschutzversicherung, entstehen Ihnen für das gesamte Verfahren keine Kosten.

Senden Sie einfach Ihre Fragen per mail (junge@jhb.legal) oder rufen Sie in der Kanzlei von Rechtsanwalt Andreas Junge an. 

Eine kurzfristige Kontaktaufnahme ist auch über Handy : 01792346907 möglich. 

Foto(s): Andreas Junge

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