„MS Cardonia“ – Insolvenzverwalter fordert Ausschüttungen zurück

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- Handlungsmöglichkeiten für betroffene Anleger -

Mit aktuellem Schreiben fordert der Insolvenzverwalter der FHH Fonds Nr. 12 MS "Cardonia" GmbH & Co. Containerschiff KG neuerlich Anleger zur Rückzahlung der in den Jahren 2004 bis einschließlich 2008 erhaltenen Ausschüttungen auf. Diese summieren sich nach Angaben des Verwalters auf 56% der von den Anlegern geleisteten Einlagen. Die Berechtigung zur Rückforderung des Ausschüttungen ergibt sich nach Ansicht des Insolvenzverwalters aus §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB.

Wichtig für alle Anleger:

Der vom Insolvenzverwalter geltend gemachte Rückforderungsanspruch gem. §§ 171 Abs. 2, 172 Abs. 4 HGB ist an mehrere Voraussetzungen geknüpft, die er darzulegen und zu beweisen hat. Gelingt ihm dies nicht, ist die Forderung unbegründet. Es bestehen mithin mehrere Anknüpfungspunkte, die bei einer Überprüfung der Forderungen berücksichtigt werden müssen und mit denen die Abwehr der Forderung begründet werden kann.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die vielfach Anleger im Rahmen von Unternehmensinsolvenzen vertritt, rät den aktuell betroffenen Anlegern, sich nicht durch die von dem Insolvenzverwalter gesetzte Zahlungsfrist einschüchtern zu lassen, sondern sich zeitnah an eine auf das Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden und die geltend gemachten Forderungen auf ihre Rechtmäßigkeit überprüfen zu lassen.

Wenn Sie weiterführende Informationen über dieses Thema von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen wünschen, können Sie diese gerne per E-Mail oder per untenstehender Nachrichtenfunktion anfordern.


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