MS Poseidon: Insolvenzverwalter fordert Anleger zur Rückerstattung von Auschüttungen auf

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Das Ganze ist ein Horror-Szenario für Anleger geschlossener Fonds: Die Kanzlei Schultze & Braun hat jetzt für die in Insolvenz befindliche Alpha Ship GmbH & Co.KG 'MS Poseidon' sämtliche Kommanditisten angeschrieben und zur Rückerstattung von in der Vergangenheit bezogenen Ausschüttungen gefordert.

Die 2006 am Firmensitz Leer ansässige Alpha Ship GmbH & Co.KG 'MS Poseidon' war unter HRA 110580 im Handelsregister beim Amtsgericht Aurich gemeldet und hat im Oktober 2014 ebenfalls vor dem Amtsgericht Aurich Insolvenz anmelden müssen. Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Tim Beyer aus der Bremer Niederlassung der Hamburger Kanzlei Schultze & Braun.

Rechtsanwalt Ralph Sauer, Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht und in der Wirtschaftskanzlei "Stoll und Sauer Rechtsanwaltsgesellschaft" für das Dezernat Insolvenzrecht verantwortlich, sieht in diesen wie in anderen Schiffsfonds-Fällen grundsätzlichen Klärungsbedarf darüber, wie die Ausschüttungen definiert wurden und die Kommanditistenhaftung in der Insolvenz zu deuten ist. Wie immer in solchen Fällen wird vom Insolvenzverwalter behauptet die Ausschüttungen seien nur ein Darlehen gewesen, das nun zurückgefordert werden muss, um die Insolvenzmasse gerecht auf alle Geschädigten verteilen zu können. Sauer: "Das ist aber nicht wirklich eindeutig und gerade Anleger des geschlossenen Schiffsfonds Alpha Ship GmbH & Co.KG 'MS Poseidon' sollten sich von einem Insolvenzrecht-Experten mit bank- und kapitalmarktrechtlichem Hintergrund beraten lassen, bevor mit der Rückzahlung von Ausschüttungen der finanzielle Verlust noch höher ausfällt."

Rückforderungen begründen sich meist aus der so genannten Kommanditistenhaftung und grundsätzlich gibt es auch eine Reihe von Pflichten und Verantwortlichkeiten, denen sich Anleger geschlossener Fonds stellen müssen. Es sollte aber in jedem Einzelfall gründlich geprüft werden, bevor man sich ohne Not von diesen Geld verabschiedet.

Anleger sollten auch nichts unversucht lassen, um ihre damaligen Berater in die Verantwortung zu ziehen. Zu prüfen wären hier z. B. unterlassene Aufklärung über das mögliche Totalausfallrisiko von Schiffsfonds sowie das das Verschweigen von Provisionen, die der Vermittler für eine erfolgreiche Anlageberatung eingestrichen hat.


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