München Fonds Projekt GmbH & Co. Investitions KG III : Kanzlei reicht Klage ein
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Treuhandkommanditistin, Mittelverwendungskontrolleurin sowie gegen deren Geschäftsführer ein
München, den 26.03.2013 - Die Anleger des München Fonds III wurden durch die Fondsinsolvenz hart getroffen. Ihnen droht ein Verlustrisiko bis hin zu einem Totalverlust. Die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte hat nun Klage gegen die Treuhandkommanditistin und Mittelverwendungskontrolleurin sowie deren Geschäftsführer beim Landgericht München I eingereicht.
Nach Auswertung von Unterlagen, die unserer Kanzlei zur Verfügung stehen, sind wir der Auffassung, so Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, dass Schadensersatzansprüche gegen die Treuhandkommanditistin und Mittelverwendungskontrolleurin sowie deren Geschäftsführer bestehen. Unsers Erachtens ist der Verkaufprospekt, auf deren Grundlage viele Anleger den Fonds gezeichnet haben, aus mehreren Gründen fehlerhaft. Auch haben wir Ansatzpunkte dafür, dass die Kontrolle der Mittelverwendung nicht ordnungsgemäß durchgeführt wurde.
Im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der geltend gemachten Schadensersatzansprüche erhält der Anleger das gesamte eingesetzte Kapital zurück. Dieser Anspruch tritt neben einem möglichen Schadensersatzanspruch wegen fehlerhafter Anlageberatung, der grundsätzlich im Falle der erfolgreichen Durchsetzung der Ansprüche zu dem gleichen Ergebnis führen würde. Diesbezüglich war die Kanzlei CLLB Rechtsanwälte schon erfolgreich tätig. So vertrat sie beispielsweise eine Anlegerin des München Fonds III, die sich nicht zutreffend beraten fühlte. Im Rahmen der daraufhin folgenden mündlichen Verhandlung teilte das Gericht mit, dass es dazu neige, die Auffassung der CLLB Rechtsanwälte hinsichtlich der fehlerhaften Beratung und der Plausibilitätsmängel des Prospekts zu folgen und riet daher dem Beratungsunternehmen dringend an, sich mit der Klägerin vergleichsweise zu einigen. Dies führte schließlich dazu, dass die Anlegerin im Rahmen eines Vergleichs einen Großteil des in den München Fonds III investierten Kapitals erstattet bekam.
Rechtsanwalt Alexander Kainz von der Kanzlei CLLB Rechtsanwälte, der bereits zahlreiche München Fonds Anleger vertritt, rät daher allen betroffenen Investoren, die sich mit dem Verlauf der Beteiligung nicht zufrieden geben wollen, mögliche Schadensersatzansprüche von einer auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Zu beachten gilt es hierbei, dass - zumindest teilweise - Schadensersatzansprüche mit Ablauf des 31.12.2013 zu verjähren drohen.
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