Müssen Apotheker den Knast fürchten, wenn Sie Impfpassfälschungen bei der Polizei anzeigen?

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Willkommen zu unserem Update rund um das Thema gefälschte Impfpässe. 

Rechtlich hat sich in den letzten Wochen nicht viel getan. Doch die Polizei und Staatsanwaltschaften ermitteln sehr fleißig. Nach einem Medienbericht der taz gibt es deutschlandweit aktuell 11000 Ermittlungsverfahren wegen gefälschter Impfpässe. 

Nachdem ich mich in den letzten beiden Videos mit der Strafbarkeit rund um das Thema fälschen und gebrauchen von Impfpässen beschäftigt habe, möchte ich heute die andere Seite betrachten. Die spannende Frage ist nämlich, ob sich ein Apotheker strafbar macht, wenn er die Polizei ruft nachdem er einen gefälschten Impfausweis erkannt hat. 

Viele werden sich sicherlich jetzt wundern und die erste Reaktion ist, das kann ja nicht strafbar sein, wenn ich jemanden mit gefälschten Unterlagen erwische. Die Bundesregierung hält die Apotheker ja sogar dazu an die Impfpässe gründlich zu kontrollieren. Aktuell können sogar die Chargennummern überprüft werden, um zuverlässig Fälschung festzustellen. 

Das Problem stellt hier aber die berufsspezifische Schweigepflicht von Apothekern da. Nach § 203 StGB sind Apotheker und deren Angestellte verpflichtet fremde Geheimnisse, die Sie in der Berufsausübung erfahren auch geheim zu halten. Für die Strafverfolgung bedarf es jedoch eines Strafantrags. Eine Rechtfertigung nach § 34 StGB liegt nicht vor, wenn die Fälschung vor der Ausgabe des QR-Codes erkannt wird. Auch berufsrechtliche Regelungen bringen keine Klarheit und können den § 203 StGB nicht außer Kraft setzen. 

Zusammengefasst gilt hier höchste juristische Gefahr für die Apotheker. Auf der anderen Seite könnten sich betroffene Person, die mit einem gefälschten Impfpass erwischt wurden überlegen ob Sie gegen die Apotheker Strafanzeige erstatten und vor allen Dingen einen Strafantrag stellen. Aus juristischer Perspektive wird es sehr spannend werden, wie die Staatsanwaltschaft mit diesen Verfahren umgehen wird- Spannend könnte auch sein ob sich aus dieser staatlich provozierten Rechtsverletzung möglicherweise ein Beweisverwertungsverbot für die beschlagnahmten Impfpässe ergibt. Wir werden die Entwicklungen aufmerksam beobachten.

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