M&A-Transaktionen im Technologiesektor

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Besonderheiten im Unternehmenskauf

Der Zugang zu speziellen Technologien und werthaltigem Knowhow kann ein wesentliches Motiv für einen Unternehmenskauf sein. Daneben kommt es dem Käufer zumeist noch auf weitere Gesichtspunkte an, wie z.B. die Erschließung neuer Absatzmärkte und der Ausbau des eigenen Kundenstammes. In jedem Fall spielen Fragen des geistigen Eigentums (IP-Rechte) eine bedeutende Rolle bei Technologietransaktionen.

Derartige Transaktionen sind vorrangig in den Bereichen Technologie, Medien und Telekommunikation (TMT) zu verorten. Aber auch andere Wirtschaftsbereiche sind immer stärker auf Hochtechnologien und entsprechendes Knowhow angewiesen, um in einem harten Wettbewerb bestehen zu können.

Werthaltigkeit des Unternehmens – Marken, Patente, Domains & KnowHow

Zunächst ist das Geschäftsmodell des Zielunternehmens auf seine Werthaltigkeit hin zu untersuchen. Dabei spielen IP-Rechte, d.h. Marken, Patente, Domains, Knowhow etc. eine zentrale Rolle. In diesem Zusammenhang ist insbesondere klärungsbedürftig, ob die für den Betrieb des Zielunternehmens erforderlichen IP-Rechte diesem selbst zustehen oder vielmehr fremde IP-Rechte aufgrund von Lizenzverträgen genutzt werden.

Streitigkeiten hinsichtlich der Berechtigung an betriebsnotwendigen IP-Rechten werden einen potenziellen Käufer eher abschrecken. Weiterhin muss sich der Käufer überlegen, ob er die einzukaufende Technologie bzw. das Knowhow in sein schon vorhandenes Unternehmen integrieren kann. Nur wenn sich dies bejahen lässt, ergibt der beabsichtigte Kauf des Zielunternehmens unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten einen Sinn.

Due Diligence Prüfung des Zielunternehmens 

Der Käufer interessiert sich selbstredend für die gesellschaftsrechtliche Struktur des Zielunternehmens als auch deren vertragsrechtliche Dokumentation (rechtliche Due Diligence). Zu prüfen ist auch die Belastbarkeit und Sicherheit der IT-Systeme des Zielunternehmens (technische Due Diligence).

Dabei muss sich die Due Diligence Prüfung mit der Untersuchung denkbarer Risiken der ins Auge gefassten Transaktion befassen. Denkbar ist z.B., dass das Zielunternehmen hinsichtlich IT-Sicherheit und Datenschutz schlecht aufgestellt ist. Dies kann zu unkalkulierbaren Haftungsrisiken für die Käufergesellschaft führen.

Möglich ist weiterhin, dass die von dem Zielunternehmen genutzte Software zumindest zum Teil auf Open-Source-Code zurückgreift. Im schlimmsten Fall baut die Software des Zielunternehmens in missbräuchlicher Art und Weise auf die Software von kommerziellen Drittanbietern auf.

Geschäftsgeheimnisse des Verkäufers schützen mit NDA

Zu beachten ist im vorstehenden Zusammenhang, dass die Due Diligence Prüfung nicht zwingend in dem Abschluss eines Unternehmenskaufvertrages münden muss. Dennoch möchte der Käufer möglichst viel über das Unternehmen erfahren, während der Verkäufer vertrauliche Informationen über das Zielunternehmen und damit auch hinsichtlich Technologien und Knowhow ordnungsgemäß zu schützen hat. § 2 Abs. 1 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen legt ohnehin fest, dass ein Geschäftsgeheimnis nur dann vorliegt, wenn die Informationen Gegenstand von angemessenen Geheimhaltungsmaßnahmen sind.

Bei der Lösung des Spannungsverhältnisses zwischen der Neugier des Käufers und dem Geheimhaltungsinteresse des Verkäufers kann der Einsatz von sog. Clean Teams behilflich sein. Das Clean Team darf die im Datenraum bereitgestellten Informationen – nach Freigabe durch den Verkäufer – dem Käufer lediglich in aggregierter Form bereitstellen. Die Vorgehensweise des Clean Teams wird zumeist in einer Vertraulichkeitsvereinbarung (NDA) festgelegt.

Freistellungs- und Garantieerklärungen beachten!

Wie bei jedem Unternehmenskauf sind auch bei einer Technologietransaktion die in der Due Diligence gewonnenen Erkenntnisse in den Entwurf des Unternehmenskaufvertrages umzusetzen. Neben der Abgabe von Freistellungs- und Garantieerklärungen sind genaue Regelungen hinsichtlich der von dem Zielunternehmen genutzten IP-Rechte zu treffen. In Betracht kommt etwa die Erlangung von Change-of-Control Verzichtserklärungen.

Fazit: Besonderheiten beim Unternehmenskauf vertraglich abbilden

Eine Technologietransaktion weist durchaus einige Besonderheiten auf. Neben der rechtlichen Due Diligence und insbesondere Fragen im Zusammenhang mit IP-Rechten kommt der technischen Due Diligence eine enorme Bedeutung zu. In jedem Fall wird das wirtschaftliche Volumen von Technologietransaktionen weiter zunehmen.

Benötigen Sie rechtliche Beratung im Zusammenhang mit einem Unternehmenskauf, stehen Ihnen die Anwälte von ROSE & PARTNER, insbesondere unsere Fachanwälte für Handels- und Gesellschaftsrecht, grundsätzlich gerne zur Verfügung. Weitere Informationen dazu finden Sie auf unserer Webseite: https://www.rosepartner.de/rechtsberatung/gesellschaftsrecht-ma/unternehmenskauf-ma-venture-capital-und-private-equity/firmenkauf-und-kauf-von-unternehmensbeteiligungen.html


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