Muss der Mieter der Kündigung seiner Wohnung widersprechen?

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Ein Beitrag von Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck und Dr. Attila Fodor, Berlin und Essen.

Wird ein Arbeitsverhältnis gekündigt, muss der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage einreichen, um gegen die Kündigung vorgehen und seinen Arbeitsplatz retten zu können. Wie aber muss sich ein Mieter nach einer Wohnungskündigung verhalten, um seine Rechte zu wahren? Muss er der Kündigung widersprechen? Dazu der Mietrechtsexperte Alexander Bredereck:

Bei der Wohnungskündigung gelten andere Regeln, als bei der Kündigung im Arbeitsrecht: Es gibt im Mietrecht keine „Kündigungsschutzklage“, wo man als Mieter innerhalb kurzer Frist vor Gericht ziehen müsste, um den Verlust der Wohnung zu verhindern.

Im Mietrecht kommt es viel stärker darauf an, wie die Kündigung begründet ist. Allein bei der Eigenbedarfskündigung muss der Mieter innerhalb einer bestimmten Frist, auf die der Vermieter hinweisen muss, Widerspruch einlegen, sofern er Unwirksamkeitsgründe, etwa besondere persönliche Belange, geltend machen will.

Grundsätzlich gilt aber auch bei einer Eigenbedarfskündigung, genauso wie bei anderen Wohnungskündigungen, dass ein Widerspruch gegen die Kündigung nicht notwendig ist.

Will der Vermieter seinen Mieter gegen dessen Willen aus der Wohnung entfernen, muss er Räumungsklage einreichen!

Der Mieter hat allerdings die Möglichkeit, gerichtlich feststellen zu lassen, dass die Kündigung unwirksam ist und das Mietverhältnis fortbesteht.

Im Fall einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs gibt es bestimmte Ausgleichs- und Verrechnungsmöglichkeiten, die man als Mieter nutzen kann, um eine zunächst wirksame Kündigung im Nachhinein unwirksam zu machen. Hier kann es notwendig sein, dass der Mieter zeitnah nach einer Kündigung entsprechend reagiert.

Besonders gilt deshalb für Mieter, die eine Kündigung wegen Zahlungsverzugs oder eine Eigenbedarfskündigung bekommen haben, dass sie sich zeitnah nach der Kündigung an einen auf Kündigung spezialisierten Anwalt oder Fachanwalt für Mietrecht wenden und Rechtsrat einholen, damit sie beim Widerspruch beziehungsweise bei den Verrechnungsmöglichkeiten alles richtig machen.

Ich rate aber auch allen anderen Mietern im Fall einer Kündigung zumindest eine anwaltliche Erstberatung bei einem ausgewiesenen Kündigungsexperten in Anspruch zu nehmen.

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Rufen Sie noch heute Fachanwalt Bredereck in seiner Fachanwaltskanzlei für Mietrecht an. Im Fall einer Kündigung oder einer drohenden Kündigung ist die telefonische Erstberatung bei Fachanwalt Bredereck kostenlos und unverbindlich.

Fachanwalt für Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht Alexander Bredereck vertritt seit mehr als 23 Jahren Mieter und Vermieter bundesweit.

Fachanwalt Bredereck ist spezialisiert auf: Kündigung wegen Zahlungsverzugs und anderer Vertragsverletzungen, Eigenbedarfskündigung, Ansprüche wegen Schimmelpilzbefalls, Gewerberaummietrecht, und auf die Wirksamkeit von Mietvertragsklauseln.


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