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Muss der Vermieter auf digitales TV umstellen?

  • 1 Minuten Lesezeit
Esther Wellhöfer anwalt.de-Redaktion

[image]Ab dem 30. April wird Fernsehen und Radio nur noch digital zu empfangen sein. Der Vermieter ist in der Regel nicht verpflichtet, für die Umstellung des TV-Empfangs zu sorgen. Doch es gibt Ausnahmen. Inzwischen sollte es Fernsehzuschauern und Radiohörern bekannt sein: Ab dem 30 April wird die Übertragung der bisher analogen Signale komplett auf digital umgestellt. Nicht betroffen sind Haushalte, die über Kabel, Antenne oder bereits digital per Satellit Fernsehen und Radio empfangen. Bei Mietimmobilien mit analogem Empfang kann sich die Frage stellen, ob der Vermieter oder der Mieter für die Umstellung auf digitales TV zuständig ist.

Störungsfreier Fernseh- und Radioempfang

In den meisten Fällen sind Mieter selbst für Radio- und TV-Empfang verantwortlich. Der Vermieter muss ausnahmsweise nur dann Maßnahmen für die Umstellung ergreifen, wenn er sich mietvertraglich dazu verpflichtet hat, dem Mieter den störungsfreien Empfang solcher Signale zu ermöglichen. Vermieter, die eine entsprechende Verpflichtung übernommen haben, sollten möglichst früh für die technische Umstellung sorgen.

Umstellung auf digitalen Empfang

Mehrere Fernsehsender bieten auf ihrem Videotext eine spezielle Seite an, mit der man leicht überprüfen kann, ob man bereits über einen digitalen Empfang verfügt. Für die Nachrüstung ist für jedes Empfangsgerät ein digitaler Receiver nötig und bei sehr alten Geräten eventuell noch zusätzlich ein LNB-Konverter. Hat der Vermieter die Bereitstellung eines störungsfreien Rundfunk- und Fernsehempfangs vertraglich übernommen, ist er nur verpflichtet, für den Konverter und den Austausch eines Multischalters an den Teilnehmeranlagen zu sorgen. Den Receiver muss sich der Mieter aber selbst anschaffen.

(WEL)

Foto(s): ©iStockphoto.com

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