Muss der Vermieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung ausstellen?

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Die meisten Vermieter verlangen vor Abschluss eines Mietvertrages die Vorlage eines Nachweises, dass der künftige Mieter keine Mietschulden bei seinem vorherigen Vermieter hinterlassen hat. Verweigert der ehemalige Vermieter die geforderte Mietschuldenfreiheitsbescheinigung, so gefährdet dies den Abschluss des Neuvertrages. Es stellt sich daher die Frage, ob im Falle der Mietschuldenfreiheit der ehemalige Vermieter zur Ausstellung einer solchen Bescheinigung verpflichtet ist.

Grundsätzlich ist der Vermieter nicht verpflichtet, dem Mieter bei Beendigung des Mietverhältnisses eine Bescheinigung der Mietschuldenfreiheit auszustellen. Eine solche Verpflichtung wäre nur dann gegeben, wenn dies im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart ist.

Eine Verpflichtung zur Auskunft über das Bestehen oder Nichtbestehen von Mietschulden besteht auch nicht als mietvertragliche Nebenpflicht. Dies wird damit begründet, dass der Mieter durch Vorlage eigener Zahlungsbelege oder der vom Vermieter gemäß § 368 BGB geschuldeten Quittungen über geleistete Mietzahlungen in der Lage ist, seine regelmäßigen Mietzahlungen nachzuweisen. Dagegen könnte eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung eine Verzichtserklärung bzw. ein negatives Schuldanerkenntnis enthalten, dass keine Mietschulden bestehen. Zur Abgabe einer derartigen Erklärung ist der Vermieter aber nicht verpflichtet (vgl. BGH, Urt. v. 30.09.2009, Az.: VIII ZR 238/08). Für alle Fragen rund ums Mietrecht steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Roger Blum gern zur Verfügung. Kontakt: Dr. Blum & Hanke Rechtsanwälte

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