Muss ich der Polizei den Entspeercode für mein Handy mitteilen?

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Bei sehr vielen Strafverfahren spielt das Mobiltelefon der beschuldigten Person eine wichtige Rolle. Gerade im Bereich des Betäubungsmittelstrafrechts, des Besitzes und der Verbreitung von Kinderpornografie oder auch bei dem Tatvorwurf der Nachstellung sowie vielen anderen Delikten ist das Handy ein wichtiges Beweismittel.

Doch ist man als beschuldigte Person überhaupt verpflichtet, die PIN zum Entsperren des Geräts mitzuteilen?


Die Antwort darauf ist ein klares Nein. Sie müssen der Polizei oder der Staatsanwaltschaft den Entspeercode für Ihr Mobiltelefon nicht mitteilen. Sie haben ein umfassendes Schweigerecht, welches natürlich auch den Entspeercode umfasst. Aus dem Gebrauch des Schweigerechts dürfen keine negativen Schlussfolgerungen gezogen werden.


Vielfach erfolgen Drohungen oder Versprechen im Rahmen einer Hausdurchsuchung. Es heißt dann, Sie bekämen das Handy schnell wieder oder es wird behauptet, man könne den Code eh knacken. Bei einem neuen Iphone ist es nahezu unmöglich, den Code knacken zu lassen. Für die Polizei oder die Staatsanwaltschaft wird es ohne Entspeercode nahezu unmöglich, das Smartphone auslesen zu lassen.


Natürlich sollten Sie als Entspeercode nicht die Ziffernfolge 123456 verwenden und auch nicht Ihr Geburtsdatum. Der Entspeercode sollte auch nicht auf einem Zettel notiert werden, welcher dann bei einer Hausdurchsuchung herumliegt.


Sofern Ihr Mobiltelefon sichergestellt oder beschlagnahmt wurde sollten Sie umgehend eine professionelle Strafverteidigung in Betracht ziehen. 


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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