Muss mein Arbeitgeber Weihnachtsgeld zahlen?

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Grundsätzlich besteht zwar kein Rechtsanspruch auf Zahlung eines Weihnachtsgeldes, jedoch kann sich ein solcher aus dem arbeitsvertraglichen Regelungen oder aus betrieblicher Übung herleiten. Ein Anspruch kann teilweise auch aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen hergeleitet werden.

Sind in Ihrem Arbeitsvertrag entsprechende Regelungen enthalten oder bekommen Ihre Kollegen allesamt eine entsprechende Weihnachtsgeldzahlung nur Sie nicht?

In diesem Fall ist es sinnvoll, dass die entsprechenden Regelungen und Handhabung innerhalb Ihres Arbeitsverhältnisses überprüft werden. 

Ansprüche können sich auch dann ergeben, wenn keine vertraglichen, tariflichen oder schriftlichen betrieblichen Regelungen zu einem Anspruch auf Weihnachtsgeld vorhanden sind. Vielmehr kann das vorherige Verhalten des Arbeitgebers und auch des Arbeitnehmers entscheidend sein und sich möglicherweise ein Anspruch aufgrund eines besonderen Vertrauenstatbestandes ergeben. In dem Fall, dass Ihr Arbeitgeber Ihnen bisher über mehrere Jahre Weihnachtsgeld gezahlt hat, jedoch aus unerklärlichen Gründen dieses Jahr keine Zahlung zufließen lassen hat, kann ein Anspruch auf Zahlung bestehen. Maßgeblich ist hierbei, ob die Zahlung unter Vorbehalt erfolgt ist. Von einer solchen betrieblichen Übung (ohne Vorbehalt) kann sich ein Arbeitgeber in der Regel nur schwer lösen.

Wir beraten Sie hierzu gerne und prüfen Ihre Ansprüche auf Weihnachtsgeldzahlung. 

Kontaktieren Sie uns hierzu unkompliziert per E-Mail an info@verkehr-und-arbeit.de, per Kontaktformular auf unserer Website oder telefonisch.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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