MUSTER Urheberrechtevereinbarung (Chorleiter/Dirigenten)

  • 4 Minuten Lesezeit

In der vereinsrechtlichen Praxis kommt es in den letzten Jahren  vermehrt - meist nach Beendigung von Chorleiter-/ Dirigentenverträgen- zur Auseinandersetzung um Urheberrechtsfragen.

Der " Verein" will nach Ausscheiden des Chorleiters/Dirigenten dessen "Werke" - geistige Schöpfungen, Noten, Bearbeitungen etc. - weiter nutzen.

Der " Chorleiter/Dirigent" will das zwar zugestehen, aber dafür ein Entgelt haben, da es ja seine eigenen Werke sind.

Es gibt zwei praktikable Lösungen.


Variante 1

Vereinbarung einer Urheberrechteklausel in dem Chorleiter-/Dirigentenvertrag.


Variante 2

Urheberrechte- Vereinbarung außerhalb des Chorleiter-/Dirigentenvertrages.

Dazu hier ein MUSTER, das natürlich den individuellen Gegebenheiten anzupassen ist.

Bei Beratungsbedarf: Rechtsanwalt Malte Jörg Uffeln, mjuffeln@t-online.de; www.maltejoerguffeln.de


MUSTER

Lizenzvertrag


Zwischen

Herrn Chorleiter/Frau Chorleiterin


– nachfolgend Lizenzgeber genannt –

und

dem   ……………….- Vereine (e.V.)/ Chor……………..

vertr.d.d. den Vorstand gem. § 26 BGB


– nachfolgend Lizenznehmer genannt –


wird nachfolgender  Vertrag  geschlossen.

§ 1 Vertragsgegenstand


  1. Gegenstand dieser Vereinbarung ist die Einräumung von Urheberrechten nach dem UrhG, namentlich von  Verwertungsrechten, Nutzungsrechten und Urheberpersönlichkeitsrechten für von dem Lizenzgeber im Rahmen seiner Chorleitertätigkeit bei dem Lizenznehmer  auf der Grundlage des Chorleitervertrages vom …………………….. geschaffenen eigenen geistigen Schöpfungen.
  2. Dem Lizenzgeber stehen an seinen eigenen geistigen Schöpfungen folgende Verwertungsrechte nach dem UrhG zu:
  • das Vervielfältigungsrecht
  • das Verbreitungsrecht
  • das Ausstellungsrecht
  • das Recht der öffentlichen Wiedergabe, bestehen aus dem Vortrags-, Aufführungs- und Vorführungsrecht, das Recht der öffentlichen Zugänglichmachung, das Senderecht, das Recht der Wiedergabe durch Bild- und Tonträger.


§ 2 Lizenz


(1) Der Lizenzgeber berechtigt hiermit den Lizenznehmer zur Nutzung seiner eigenen geistigen Schöpfungen in dem in § 1 dieser Vereinbarung dargestellten Rechteumfang.

(2) Diese Lizenz umfasst alle geistigen Schöpfungen des Lizenzgebers, die dieser im Rahmen seiner Chorleitertätigkeit für den Lizenznehmer schafft und geschaffen hat.

§ 3 Lizenzgebühren

Eine Vergütung für die hier beschriebene Einräumung der Rechte zahlt der Lizenznehmer an den Lizenzgeber in Höhe von …….Euro

Alternativklausel 1:

Eine Vergütung für die hier beschrieben Einräumung der Rechte ist während der Laufzeit des bestehenden Chorleitervertrages mit dem Chorleiterhonorar nach diesem Vertrag abgegolten.

Alternativklausel 2:

Eine Vergütung für die hier beschrieben Einräumung der Rechte ist während der Laufzeit des bestehenden Chorleitervertrages mit dem Chorleiterhonorar nach diesem Vertrag abgegolten.

Nach Beendigung des Chorleitervertrages zahlt der Lizenznehmer an den Lizenzgeber eine Lizenzgebühr in Höhe von ……….. Euro,


§ 4 Unterlizenzen

Der Lizenznehmer ist nicht dazu berechtigt, Unterlizenzen zu erteilen.

Jegliche Vervielfältigung und Verbreitung von Noten ohne Zustimmung des Lizenzgebers, ob in körperlicher oder nicht körperlicher ( elektronischer) Form oder auf andere Art und Weise ist untersagt,

§ ´5 Verteidigung der Urheberrechte

Der Lizenznehmer ist dazu berechtigt, Verstöße gegen die ihm vom Lizenzgeber an dessen eigenen geistigen Werken eingeräumten Verwertungsrechten  im Geltungsbereich dieses Vertrages auf eigene Kosten und Risiken zu verfolgen.

§ 6   außergerichtliche Konfliktlösung

Sämtliche Streitigkeiten aus dieser Vereinbarung , in Zusammenhang mit ihr und im Zusammenhang mit der Durchführung und Beendigung regeln die Parteien gütlich unter Ausschluss des Rechtsweges vor den ordentlichen Gerichten. Die Parteien verpflichten sich durch ihre Unterschrift auf diesem Vertrag zu einer Mediation.  Als Mediator einigen sich die Parteien auf

Herrn

Rechtsanwalt und Mediator (DAA)

Malte Jörg Uffeln

Nordstrasse 27

63584 Gründau

www.maltejoerguffeln.de

Sollte eine Mediation scheitern, so kann jeder der Parteien innerhalb einer Frist von vier Wochen ab dem Tag des Scheiterns der Mediation ein ordentliches Gericht zur Streitbeilegung anrufen. Im Falle der Durchführung der Mediation gehen die im Rahmen der Mediation entstehenden Kosten hälftig zu Lasten der Vertragsparteien.

§ 7 Kündigung

Diese Vereinbarung kann vom Lizenznehmer unter Einhaltung einer Frist von drei/sechs/zwölf Monaten gekündigt werden. Die Kündigung wird erst mit Zugang des Kündigungsschreibens wirksam.

Dem Lizenzgeber steht das Recht zur Kündigung nur bei nachweisbaren Verstößen des Lizenznehmers gegen einzelne Bestimmungen dieses Vertrages zu.

Rechtmäßige Vervielfältigungsstücke des Werkes verbleiben im Eigentum des Lizenznehmers.

§ 8  Leistungsstörungen:

Ist der Zugriff auf geistige Werke des Lizenzgebers in dem durch diese Vereinbarung festgelegten Umfang infolge von Umständen, die der Lizenzgeber zu vertreten hat, nicht oder teilweise nicht möglich, so stehen dem Lizenznehmer — nach erfolgloser Nachbesserung durch den Lizenzgeber innerhalb einer Frist von 12 Std./einem Tag/drei Tagen — die gesetzlichen Ansprüche auf Wandlung und Minderung zu.

§ 9 Vertragsdauer

Die Laufzeit dieser Vereinbarung  beträgt …….Jahre.

Alternativklausel

Die Laufzeit dieser Vereinbarung  beträgt so lange, wie der zwischen Lizenznehmer und Lizenzgeber bestehende Chorleitervertrag rechtsgültig und wirksam ist.

§ 10 Anzuwendendes Recht; Gerichtsstand:

Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien die Zuständigkeit des zuständigen Gerichts am  Wohnsitz des Lizenznehmers.

§ 11  Schlussbestimmungen , Salvatorische Klausel

  1. Mündliche Abreden wurden nicht getroffen und haben auch keine Gültigkeit.Ergänzungen und Änderungen dieses Vertrags bedürfen grundsätzlich der Schriftform.
  2. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags teilweise unwirksam sein oder werden, wird hierdurch die Rechtswirksamkeit des gesamten Vertrags im Übrigen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind an dieser Stelle verpflichtet, anstatt der unwirksamen Regelung eine Regelung zu vereinbaren, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung in zulässiger Weise am


Musterstadt, den …………….


  • Unterschriften –



Lizenzgeber                         Lizenznehmer


www.maltejoerguffeln

MUSTER Chorleiter-Urheberrechte-Vertrag Stand 07012023








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