Musterfeststellungsklage oder Wechsel in Einzelverfahren?

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Der Musterfeststellungsklage vor dem Oberlandesgericht Braunschweig haben sich rund 430.000 Betroffene angeschlossen. Das Oberlandesgericht Braunschweig hat Termin zur ersten mündlichen Verhandlung für Montag, den 30.09.2019 angesetzt.

Was Sie jetzt wissen müssen:

  • Umfasst sind Fahrzeuge der Marken Volkswagen, Audi, Skoda und Seat mit Dieselmotoren des Typs AE 189.
  • Wenn Sie sich bereits in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eingetragen haben, können Sie sich nur noch bis zum 30.09.2019, also dem Tag der mündlichen Verhandlung wieder von der Musterklage abmelden.
  • Eine Abmeldung von der Musterklage und die Einleitung einer Individualklage kann in vielen Fällen sinnvoll sein.
  • Bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Musterverfahren können noch viele Jahre vergehen.
  • Unsere Kanzlei vertritt und berät aktuell über 1.000 Autofahrer/-innen in den Bereichen Abgasskandal und Widerruf von Autokredit- und Leasingverträgen

Täglich melden sich bei uns vom Abgasskandal betroffene Autofahrer und fragen um Rat, ob sie sich auch weiterhin an der Musterfeststellungsklage beteiligen, oder ihre Schadensersatzansprüche in Einzelverfahren durchsetzen sollen. Zu Beginn der Musterklage im Oktober 2018 sah es tatsächlich so aus, als sei eine Beteiligung an der Musterklage ein probates Mittel, um gemeinsam effektiv gegen VW vorzugehen. Aktuell stellt sich jedoch die Problematik, dass mit einer äußerst langen Verfahrensdauer zu rechnen ist. Wir teilen die Ansicht zahlreicher Verbraucherschutzkanzleien, dass bis zu einem rechtskräftigen Urteil im Musterverfahren viele Jahre vergehen können. Bei einem Großteil der Musterkläger dürften die betroffenen Fahrzeuge bis dahin bereits längst verkauft oder verschrottet sein.

Selbst wenn die Musterklage gegen VW erfolgreich sein sollte, bedeutet dies noch nicht, dass alle beteiligten Musterkläger direkt Schadensersatz zugesprochen bekommen. Vielmehr müssen die individuellen Schadensersatzansprüche anschließend in Einzelverfahren durchgesetzt werden.

Wie der ADAC selbst auf seiner Website ausführt, handelt es sich bei der Musterfeststellungsklage um ein neues Angebot für all jene, die sonst gar nichts machen würden.

Wenn Sie hingegen an einer schnellen Einzelentscheidung interessiert sind, sollten Sie sich bis zum 30.09.2019 von der Musterfeststellungsklage abmelden und ein Einzelverfahren gegen VW führen.

Die Kanzlei Röhrenbeck Rechtsanwälte gehört mit ihren hochspezialisierten Fachanwälten und Rechtsanwälten zu den Kanzleien in Deutschland, die bereits nachweislich große Erfolge im Bereich von Masseverfahren aufweisen kann.

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