Widerruf von Autokreditverträgen - Urteil des LG Braunschweig gegen VW Bank

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Das Landgericht Braunschweig hat mit Urteil vom 11.05.2022 die VW Bank zur Rückabwicklung eines Darlehensvertrages zur Finanzierung eines Autos verurteilt. Unser Mandant erhält nun einen Betrag in Höhe von knapp 17.200 € zuzüglich Zinsen für die gezahlten Darlehensraten zurück und gibt im Gegenzug sein finanziertes Fahrzeug an die Bank heraus. Darüber hinaus muss er einen Wertersatz für die Nutzung des Fahrzeuges leisten.        

Das Gericht ist im Rahmen der Entscheidung unserer Argumentation gefolgt, wonach die Pflichtangaben des Darlehensvertrages im hiesigen Fall nicht alle erforderlichen Informationen enthalten, mit der Konsequenz, dass unser Mandant auch noch etwa sieben Jahren nach Vertragsschluss seine Vertragserklärung gegenüber der VW Bank widerrufen konnte. Der lange Zeitraum zwischen dem Vertragsschluss und dem Widerruf ist laut Gericht insbesondere nicht als rechtsmissbräuchlich anzusehen.

Rechtsanwalt Markus Boenigk von der Kanzlei Hammel & Röhrenbeck Rechtsanwälte ist mit der Entscheidung des Gerichts zufrieden: „In den vergangenen drei Jahren gab es im Bereich des Widerrufs von Kreditverträgen zur Finanzierung von KfZ  eine überaus starke Dynamik seitens der Gerichte zu verzeichnen, bei der sich auch der Europäische Gerichtshof mehrmals zu relevanten Rechtsfragen geäußert hat. Es ist absolut zu begrüßen, dass das Landgericht Braunschweig in dieser Entscheidung  zugunsten des Klägers und Darlehensnehmers entschieden hat und der Tendenz in der Rechtsprechung gefolgt ist.“

Rechtsanwalt Boenigk ist optimistisch, dass zahlreiche Darlehensnehmer von dieser Entscheidung profitieren können. 

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