Nachrangdarlehen der Garantis GmbH & Co. KG

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Worum geht es?

Immer wieder erreichen uns Anfragen unserer Mandanten zu Fragen und Produkten aus dem grauen Kapitalmarkt

Das nachfolgende Produkt ist auch ein solches aus dem grauen Kapitalmarkt und ein Nachrangdarlehen. Häufig erfassen Verbraucher, die Kapitalanlagen dieser Art erwerben, nicht, dass das Nachrangdarlehen bei Insolvenz des Darlehensnehmers, wie der Name es schon sagt, nachrangig ist und in der Regel Zahlungen, beziehungsweise Rückzahlungen, nicht mehr erfolgen, sodass der Totalausfall wahrscheinlich ist.

Das vorliegende Produkt wurde über die WBS Finanzservice GmbH als Garant Flex vertrieben und ist ein qualifiziertes Nachrangdarlehen

Zwischen dem Anleger, der Darlehensgeber ist, und der WBS Finanzservice GmbH, die Darlehensnehmer ist, wurde ein Gesamtdarlehensbetrag vereinbart. Ein Darlehenszins wurde mit 8 % p.a. bei einer Laufzeit von 300 Monaten gewährt. 

Der Darlehensgeber/Verbraucher sollte daher 8 % auf den Gesamtdarlehensbetrag erhalten. Im Verlauf der nachfolgenden Jahre nannte sich die WBS Finanzservice GmbH nach Umfirmierung um, in die Garantis GmbH & Co. KG. 

Der Name Garantis ist jedoch nicht Programm. Anleger, die das Nachrangdarlehen, auch mit unserer Hilfe kündigten, haben die Beträge nicht zurückerhalten. Wir werden daher in den nächsten Tagen für die Darlehensgeber/Anleger die Darlehensbeträge einklagen.

Worauf ist zu achten?

Als Kapitalanlage bietet sich zu keinem Zeitpunkt ein Investment in Nachrangdarlehen an, wenn der Anleger Sicherheit wünscht. Bitte lassen Sie sich nie von dem Namen des Produktgebers täuschen.

Selbst wenn in dem Namen/Firmenbezeichnung das Wort „Garant“ oder „Garantis“ erscheint, ist dies keine Garantie für den Rückerhalt des eingesetzten Kapitals, sondern es ist immer mit dem Totalverlustrisiko zu rechnen.

Sie haben Fragen? Gern sind wir für Sie da.

Anwaltskanzlei Bontschev

Fachanwältin für Steuerrecht / Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht


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