Neue Abmahnung aus dem Bereich des Markenrechts: „Superdry“

  • 2 Minuten Lesezeit

Die Rechtsanwälte Bear & Wolf sprechen wegen vermeintlicher Markenrechtverletzung Abmahnungen im Auftrage der DKH Retail Limited aus.

1. Wer mahnt ab?

Die Abmahnung, die ich heute besprechen möchte, kommt aus dem Bereich des Markenrechts. 

Die Rechtsanwälte Bear & Wolf mahnen derzeit für die DKH Retail Limited wegen vermeintlicher Verletzungen der Marke „Superdry“ ab.

Dem Abgemahnten wird vorgeworfen, über eBay Waren zum Kauf angeboten zu haben und, die mit der Bezeichnung „Superdry“ gekennzeichnet sind, obwohl es sich nicht um Originalware handeln soll. Hierauf stützt die DKH Retail Limited den Vorwurf einer Verletzung von Markenrechten an der Marke „Superdry“.

2. Was verlangen die Abmahner?

Die Abmahnung beinhaltet im Wesentlichen drei Forderungen: 

a. Abgabe einer Unterlassungserklärung (strafbewehrt) 
b. Zahlung eines Pauschalbetrages (Abmahnkosten und Schadensersatz) 
c. Erteilung von Auskunft über Herkunft und Vertriebsweg der beanstandeten Ware

Unser Rat:

Bitte zahlen Sie nicht voreilig und geben Sie nicht die beigefügte Unterlassungserklärung ab!

3. Muss ich auf die Abmahnung reagieren?

Die Abmahnung sollten Sie zwar nicht auf die leichter Schulter nehmen, einschüchtern lassen brauchen Sie sich jedoch nicht. Zunächst müsste die Berechtigung der Abmahnung geprüft werden. Nur wenn die Abmahnung berechtigt wäre, bräuchten Sie überhaupt zu reagieren. Bei einer unberechtigten Abmahnung würde es genügen, die unberechtigten Ansprüche kurz zurückzuweisen. Aber auch wenn die Vorwürfe zutreffend sein sollten, sollten Sie nicht vorschnell aufgeben und den Forderungen der DKH Retail Limited nachkommen. Oftmals gibt es in einer solchen Situation nämlich gute Argumente für eine Verteidigung. Diese konkreten Verteidigungsmöglichkeiten hängen jedenfalls von den Umständen des Einzelfalles ab.

Hier lässt sich meines Erachtens z.B. bereits ernsthaft diskutieren, ob der Begriff „Superdry“ überhaupt schutzfähig ist. Hier ließe sich nämlich durchaus argumentieren, dass es sich hierbei um einen allgemeinen und beschreibenden Begriff (wenn auch auf English) handelt, und eine Schutzfähigkeit daher auszuschließen ist. Da derzeit noch keine gerichtlichen Entscheidungen vorliegen, die gegen eine solche Begründung sprechen, könnte durchaus entsprechend argumentiert werden. Allein mit diesem Argument sollte die Abmahnung allerdings nicht zurückgewiesen werden, auf jeden Fall sollte der Fall vor derer endgültigen Entscheidung, ob reagiert werden soll oder nicht, anwaltlich geprüft werden.

4. Soforthilfe-Tipps bei Abmahnungen

- Beigefügte Unterlassungserklärung nicht verwenden! 
- Keinen Kontakt zu den Abmahnern aufnehmen! 
- Fristen beachten! 
- Noch vor Fristablauf einen Anwalt einschalten (Fachrichtung Markenrecht / gewerblicher Rechtschutz)!

Haben auch Sie eine Abmahnung der DKH Retail GmbH wegen dem Vorwurf der Verletzung von Rechten an der Marke „Superdry“ erhalten? In diesem Fall helfen wir Ihnen gerne mit unserer langjährigen Erfahrung auf dem Gebiet der Abwehr von markenrechtlichen Abmahnungen weiter.

Auch wenn Sie nicht aus Bremerhaven oder Umgebung kommen, helfen wir Ihnen gerne bundesweit.
 
Sie können uns gerne per Telefon für ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch kontaktieren. Das Abmahnschreiben können Sie uns auch gerne vorab per E-Mail zukommen zu lassen, das erleichtert uns die Einarbeitung in Ihren persönlichen Fall (bitte an: info@drnewerla.de). Fragen Sie auch gerne nach unseren günstigen Pauschalangeboten für die Abmahnungsabwehr.


Rechtstipp aus dem Rechtsgebiet

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