CROSSFIT–Abmahnung (Marke) über die Kanzlei Bird & Bird erhalten? Wir helfen mit langjähriger Erfahrung!

  • 3 Minuten Lesezeit

Auch im März 2024 erreichen uns Anfragen wegen CROSSFIT-Abmahnungen über die Kanzlei Bird & Bird. Hier finden Betroffene Tipps und Handlungsempfehlungen:


Die CrossFit LLC ist ein weltweit führendes Unternehmen in der Fitnessbranche und Markeninhaberin der gleichnamigen Marke CROSSFIT.

Auch in den letzten Tagen und Wochen haben wir zahlreiche Anfragen von Betroffenen derartiger CrossFit – Abmahnungen erhalten. Ausgesprochen werden diese Abmahnschreiben von der Rechtsanwaltskanzlei Bird & Bird. Allein heute (01.03.2024) wurden mir zwei CROSSFIT-Abmahnung von betroffenen zur Prüfung vorgelegt. Beide Abmahnschreiben datieren vom 29.03.2024.

Wir vertreten bereits seit mehreren Jahren Mandantinnen und Mandanten gegen derartige CrossFit-Abmahnungen und haben in der Vergangenheit hier auf der Plattform bereits mehrfach über derartige Abmahnungen berichtet:


https://www.anwalt.de/rechtstipps/achtung-markenrechtliche-abmahnung-der-crossfit-llc-durch-bird-und-bird-llp-192880.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/abmahnung-wegen-markenrechtsverletzung-der-crossfit-llc-erhalten-wir-helfen-gerne-204937.html


https://www.anwalt.de/rechtstipps/update-2024-crossfit-abmahnung-klage-der-crossfit-llc-wegen-markenrecht-von-bird-und-bird-erhalten-das-ist-zu-tun-208527.html


1. Worum geht es  in den aktuellen Abmahnungsschreiben (29.02.2024)?


Die aktuellen Abmahnschreiben vom 29.02.2024 von Bird & Bird beinhalten (wie die früheren Abmahnungen auch) den Vorwurf, die geschützte Wortmarke CrossFit unberechtigterweise zu benutzen, also ohne eine gültige Lizenz hierfür zu haben.

Als Anlage legen die Bird & Bird Rechtsanwälte eine vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung bei (Wichtiger Hinweis bereits an dieser Stelle: die vorgefertigte Unterlassungserklärung sollte auf keinen Fall ohne vorherige anwaltliche Prüfung unterzeichnet werden). 


2. Was verlangt Bird & Bird?


Die Bird & Bird Rechtsanwälte fordern für ihre Auftraggeber die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung.


Hier ist Vorsicht geboten!


Die Unterlassungserklärungen beinhalten eine Vertragsstrafe in Höhe von 10.000,00 €. Neben dem Unterlassungsanspruch werden weitere Ansprüche geltend gemacht, wie insbesondere Auskunft, Schadensersatz und Rechtsanwaltskosten bei einem Gegenstandswert von bis zu 250.000,00 €, somit insgesamt ein Geldbetrag in Höhe von bis zu 3.744,50 €.


Zusätzlich verlangen die Bird & Bird Rechtsanwälte Auskunft und Schadensersatz aufgrund der Auskunft. Hier ist ebenfalls Vorsicht geboten. Erteilen Sie auf kkeinen Fall leichtfertig Auskunft, ohne sich vorher durch einen fachkundigen Rechtsanwalt beraten zu lassen.


3. Was sollte ich im Falle einer CrossFit-Abmahnung tun?


Sollten Sie von einer Abmahnung betroffen sein, bleiben Sie ruhig und erteilen Sie bitte keine  Auskünfte.

Nehmen Sie keinen Kontakt zu Bird & Bird auf und unterschreiben Sie nicht die vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung.

Aus meiner Sicht beinhaltet die Unterlassungserklärung nämlich viele Punkte, die niemals in eine Unterlassungserklärung aufgenommen werden sollten. So sollten Sie sich insbesondere nicht in der Unterlassungserklärung verpflichten jeglichen Schaden zu ersetzen, der auch noch zukünftig entstehen könnte.

Leisten Sie  keine Zahlungen.

Zunächst muss geprüft werden, ob in Ihrem konkreten Fall überhaupt eine Markenrechtverletzung besteht. Sollte dies nicht der Fall sein, so könnte die Abmahnung unter Umständen vollständig zurückgewiesen werden.

Bitte halten Sie die Fristen ein! Im Falle eines Fristablaufs riskieren Sie ein gerichtliches Verfahren! Aufgrund des hohen Streitwerts von 250.000.- ist bereits ist der I. Instanz das Prozessrisiko sehr hoch (fünfstelliger Betrag je nach Prozessverlauf).

Wenn Sie auch eine Abmahnung wegen der angeblichen Markenrechtsverletzung betreffend CrossFit von den Bird & Bird Rechtsanwälten erhalten haben, kontaktieren Sie die Kanzlei Dr. Newerla.

Mit unserer über 15-jährigen Erfahrungen auf dem Gebiet der Abmahnungsverteidigung wissen wir genau, wie wir Ihnen optimal helfen können.

Wir bieten Ihnen die juristische Unterstützung bei der Verteidigung gegen die CrossFit-Abmahnung dabei zum fairen Festpreis an, der unter den gesetzlichen Gebühren liegt.


4. Kostenloses Erstgespräch mit der Kanzlei Dr. Newerla nutzen!


Rufen Sie uns völlig unverbindlich zu einem kostenlosen Erstgespräch an (0471/483 99 88 – 0) und wir können mit Ihnen die Erfolgsaussichten durchgehen. Dabei wäre es hilfreich, wenn Sie uns bereits vorab Ihre Abmahnung via Fax oder E-Mail (info@drnewerla.de)  zusenden könnten. Oder nutzen Sie auch gerne die Nachrichtenfunktion hier auf der Plattform.

Auf Wunsch lassen wir Ihnen das Ergebnis unserer Erstberatung auch gerne per E-Mail zukommen. Geben Sie uns dann bitte mit der Übersendung des Abmahnschreibens einene kurzen Hinweis.

Wir helfen Ihnen bundesweit!



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