Neue OLG-Entscheidung zur Zinssatzberechnung bei Prämiensparverträgen einer Sparkasse

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Der unter anderem für das Bankrecht zuständige 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Naumburg hat am 09.02.2023 das Urteil in einem Musterverstellungsverfahren eines Verbraucherschutzverbandes gegen eine Sparkasse verkündet (Az. 5 MK 1/20). Dieser hatte die Feststellung der tatsächlichen und rechtlichen Voraussetzungen für die Zinsberechnung bei Prämiensparverträgen der beklagten Sparkasse begehrt, die ab dem Jahr 1993 bis Anfang 2006 ausgereicht und spätestens im Jahr 2018 beendet waren.

Nach der Entscheidung des Senates ist die beklagte Sparkasse verpflichtet, die Zinsanpassung für näher bezeichnete formularmäßige Prämiensparverträge auf der Grundlage der Zinsreihe der Deutschen Bundesbank für börsennotierte Bundeswertpapiere mit 8 bis 15-jähriger Restlaufzeit vorzunehmen. Die Vornahme dieser Zinsanpassung hat unter Wahrung des relativen Zinsabstandes monatlich und ohne Berücksichtigung einer Zinsschwelle durchgeführt zu werden. Das OLG Naumburg folgt damit der Rechtsauffassung des OLG Dresden im Urteil vom 13.04.2022 (5 U 1973/20) gegen die Ostsächsische Sparkasse.

Weiter hat der 5. Senat festgestellt, dass der vertragliche Anspruch von Kunden der im Musterverstellungsverfahren beklagten Sparkasse, die Verbraucher sind, hinsichtlich des Guthabens und der Zinsen aus den streitgegenständlichen Prämiensparverträgen frühestens ab dem Zeitpunkt der wirksamen Beendigung des Sparvertrages entsteht. Der Senat hat nach Einholung eines Sachverständigengutachtens festgestellt, dass die Zinsberechnung anhand der im Urteilsausspruch bezeichneten Zinsreihe aus den von der Bundesbank veröffentlichten Zinssätzen vorzunehmen ist.

Bezüglich konkreter Fragen im Zusammenhang mit Prämiensparverträgen steht Ihnen die KKWV-Anwaltskanzlei als ein auf diese Thematik spezialisierter Ansprechpartner gerne zur Verfügung. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki (info@kkwv-augsburg.de oder Tel.: 0821/43 99 86 70).

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KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit – sowohl außergerichtlich in Vergleichsverhandlungen als auch gerichtlich - die Interessen von Bankkunden, insbesondere geschädigten Kapitalanlegern.  


Quelle: Pressemitteilung 002/2023 vom 09.02.2023

5 MK 1/20 OLG Naumburg


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