Wirecard - Insolvenzverwalter könnte Dividenden zurückfordern

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Die auf aktienrechtliche Fragestellungen spezialisierte 5. Kammer für Handelssachen des Landgerichts München I hat mit Endurteil vom 05.05.2022 (Az. 5 HK O 15710/20) die Nichtigkeit der Jahresabschlüsse der Wirecard AG zum 31.12.2017 und 31.12.2018 sowie der darauf aufbauenden Gewinnverwendungsbeschlüsse der Hauptversammlungen festgestellt.

Wirecard-Aktionären, die ihre Aktien bis kurz vor der Insolvenz im Juni 2020 hieten, droht mit dieser Entscheidung womöglich weiterer Ärger. Es ist nicht ausgeschlossen, dass der der Insolvenzverwalter Michael Jaffe die für die Jahre 2017 und 2018 ausbezahlten Dividenden zurückfordert. Denn mit dem Urteil gaben die Richter der Klage des Insolvenzverwalters statt. Aufgrund der Nichtigkeit der Jahresabschlüsse sind auch die damals gefassten Dividendenbeschlüsse ungültig. Die Auszahlung der Dividenden war somit ohne Rechtsgrund erfolgt. 

Wirecard hatte in den Jahren 2017 und 2018 Gewinne von gut 600 Millionen Euro ausgewiesen und Dividenden in einer Höhe von insgesamt ca. 47 Millionen Euro ausgeschüttet. Nach den Ermittlungen der Staatsanwalt gab es aber diese Gewinne garnicht. Daher könnten grundsätzlich die ausbezahlten Dividenden zurückgefordert werden.

Ob eine solche Rückforderung erfolgen wird, ist noch offen. 

Bei Fragen zu dieser Thematik steht Ihnen die KKWV-Anwaltskanzlei als kompetenter Partner gerne zur Verfügung. Zuständig ist Herr RA Rainer J. Kositzki (info@kkwv-augsburg.de oder Tel.: 0821/43 99 86 70).

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KKWV-Kanzlei für Kapitalanlagerecht, Wirtschaftsrecht und Verbraucherrecht ist seit vielen Jahren auf dem Gebiet des Anlegerschutzes tätig und verfügt über langjährige Erfahrung im Bank- und Kapitalmarktrecht. Wir vertreten bundesweit – sowohl außergerichtlich in Vergleichsverhandlungen als auch gerichtlich - die Interessen von Bankkunden, insbesondere geschädigten Kapitalanlegern. 

 


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