Rechtstipp vom 03.08.2012

Neue Pflichten für E-Bay Händler: die sog "Button-Lösung"!

Zum 01. August ist das Gesetz zum Schutz der Verbraucher vor Abofallen im Internet in Kraft getreten. § 312g des Bürgerlichen Gesetzbuches enthält dabei eine besondere Kennzeichnungspflicht, die Button-Lösung.

Das bedeutet, dass Internetnutzer nur zahlen müssen, wenn sie ihre Zahlungspflicht vor Vertragsabschluss gekannt haben und dem Händler dies bestätigen. Bei Bestellungen auf Online-Plattformen, die über Schaltflächen erfolgen, ist es seit Monatsbeginn erforderlich, dass die Bestellschaltfläche gut lesbar mit einem entsprechend eindeutigen Hinweis auf die Zahlungspflicht beschriftet ist, dem sog. Button.

Um geschäftstüchtigen Abmahnkanzleien gleich vorab den Wind aus den Segeln zu nehmen, ist Eile geboten. Die Button-Pflicht trifft seit vorgestern alle Unternehmer, die sich zum Abschluss eines Vertrages über Waren oder Dienstleistungen dem Internet bedienen. Wenn Ihr bisheriges Shop-System unverändert verwendet wird, riskieren Sie eine teure Abmahnung durch Mitbewerber.

Lassen Sie daher Ihren online-shop und das jeweils genutzte Bestellsystem kurzfristig auf seine Rechtssicherheit überprüfen. Dies sichert Ihnen die Gewinne Ihrer Arbeit und nicht der Abmahnkanzlei!

Rechtsanwalt Khan

Anwaltskanzlei Gerold, Rechtsanwälte vor Ort in Ronnenberg/Empelde und natürlich auch online unter www.kanzlei-gerold.de.


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