Neue Urteile gegen Sparkassen wegen Falschberatung zu geschlossenen Fonds

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Erfreuliche Nachrichten gab es letzte Woche für zwei Mandanten der mzs Rechtsanwälte aus Düsseldorf, welche geschlossene Fonds auf Empfehlung der Kreisparkasse Nordhausen sowie der Sparkasse Neumarkt-Parsberg erworben hatten; beide Sparkassen wurden wegen fehlerhafter Anlageberatung zur Zahlung von Schadensersatz verurteilt:

Nach dem am 27.10.2015 (Az. 6 O 22/13) verkündeten Urteil des Landgericht Mühlhausen hat die Kreisparkasse Nordhausen einem Mandanten der Düsseldorfer Kapitalmarktrechtskanzlei mzs Rechtsanwälte rund 67.000 Euro Schadensersatz zu leisten, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Fondsbeteiligungen (HCI Shipping Select XVII und HSC Optivita VII). Daneben muss die Bank den Fonds-Anleger von allen Verbindlichkeiten freistellen, die aus der Zeichnung der oben genannten Beteiligungen noch entstehen können. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Kläger bei Erwerb der Beteiligungen nicht über die an die Kreisparkasse Nordhausen geflossenen Vertriebsprovisionen für die Empfehlung der Beteiligungen aufgeklärt worden war.

Nicht besser erging es der Sparkasse Neumarkt-Parsberg, die vom Landgericht Nürnberg-Fürth dazu verurteilt wurde (Urteil vom 27.10.2015, Az. 6 0 9283/14), rund EUR 46.000,- für den Schiffsfonds FHH Nr. 36 MS ARICA - MS MONZA sowie rund USD 74.000,- für den MPC Sachwert Rendite-Fonds Opportunity Amerika 2 an den Mandanten von mzs Rechtsanwälte zu zahlen (jeweils Zug-um-Zug gegen Übertragung der Beteiligungen). Nach Überzeugung des Landgerichts hatte auch diese Sparkasse den Kläger nicht ordnungsgemäß über die Höhe der an sie zufließenden Provisionen aufgeklärt.

Rechtsanwalt Dr. Meschede, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht und Partner der mzs Rechtsanwälte, äußert sich erfreut über die Urteile: „Die Urteile fußen auf der gefestigten Kick-Back-Rechtsprechung des BGH und zeigen abermals, dass geschädigte Fondsanleger nicht auf den Scherben einer fehlerhaften Anlageberatung ihrer Bank oder Sparkasse sitzen bleiben müssen. Der Gang vors Gericht ist häufig erfolgsversprechend.“

Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.



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