Neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Komtechnik GmbH aus Aschaffenburg durch Rechtsanwalt S.

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Neue wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Komtechnik GmbH aus Aschaffenburg durch den Rechtsanwalt S. wegen Verstoßes auf dem Onlinemarktportal eBay vom 03.11.2015.

Nachdem wir in der Vergangenheit schon über Abmahnungen berichtet hatten, die durch den Rechtsanwalt S. im Auftrage unterschiedlicher Auftraggeber ausgesprochen wurden, liegt uns nunmehr eine erste Abmahnung der Komtechnik GmbH aus Aschaffenburg vor.

Die Komtechnik GmbH vertreibt über die Internethandelsplattform eBay unter dem Händlernamen „komtechnik“ Elektroartikel aus dem Multimediabereich.

In der Abmahnung wird die unzureichende Angabe von Garantiebedingungen gerügt.

Der Verkauf von Waren mit dem Hinweis „Garantie“ löst dem Garantiehinweis nach der gesetzlichen Informationspflicht gemäß § 477 BGB aus.

Schon vor Vertragsabschluss muss der Verbraucher auf die Garantie und deren Inhalt und Umfang hingewiesen werden:

1. Anschrift des Garantiegebers
2. Geltungsbereich der Garantie inkl. der Bedingungen,
3. Garantielaufzeit

Fernerhin muss der Verbraucher ausdrücklich darauf hingewiesen werden, dass die gesetzlichen Gewährleistungsrechte gemäß § 434 BGB durch die Garantie nicht beeinträchtigt werden und daneben bestehen.

In der Abmahnung wird zunächst die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung unter Hinweis auf eine anliegende Unterlassungserklärung gefordert.

Keinesfalls sollte vorschnell die der Abmahnung anliegende Unterlassungserklärung unterzeichnet werden, da diese insbesondere im Hinblick auf die feste Vertragsstrafe von 3.000,00€ nachteilig ist. Auch bedarf das Vorliegen der vermeintlichen Verstöße einer genauen Prüfung.

Des Weiteren muss nach Abgabe der Unterlassungserklärung unbedingt sichergestellt werden, dass die gerügten Verstöße, soweit diese zutreffen, fachgerecht abgestellt werden, da ansonsten mit der Geltendmachung einer Vertragsstrafe gerechnet werden muss, deren Höhe sodann weit über den geltend gemachten Abmahnkosten liegt.

Im Nachgang zu dem ersten Schreiben wird noch die Geltendmachung der Abmahnkosten zu erwarten sein. Auch diese sollten mindestens der Höhe nach durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtschutz überprüft werden.

Wichtig: Haben Sie auch eine solche Abmahnung erhalten?

Dann beachten Sie folgende Grundregeln:

• Notieren und beachten Sie die in der Abmahnung gesetzte Fristen
• Nehmen Sie zur Gegenseite keinen Kontakt auf
• Lassen Sie sich von einem spezialisierten Rechtsanwalt beraten
• Bezahlen Sie ohne rechtliche Beratung zunächst keinerlei Beträge
• Bleiben Sie ruhig

Konkret sollten Sie folgende Hinweise beachten:

Unterzeichnen Sie die Unterlassungserklärung niemals ungeprüft. Immer wieder wird eine solche Unterlassungserklärung vorschnell abgegeben, ohne dass die Verstöße bereits abgestellt sind. Dies führt zu empfindlichen Vertragstrafen.

Lassen Sie Ihren Onlineauftritt durch einen Fachanwalt im gewerblichen Rechtschutz überprüfen und ggfs. korrigieren. Gerne stehen wir Ihnen bei der Erstellung von Rechtstexten zur Verfügung.

Wir stehen Ihnen gerne bundesweit mit unserer Hilfe zur Verfügung, wenn Sie ebenfalls eine Abmahnung, einen Mahnbescheid, eine einstweilige Verfügung oder gar eine Klage erhalten haben. Die in unserer Kanzlei tätigen Rechtsanwälte können mittlerweile auf mehrere tausend Abmahnverfahren im Bereich des Urheberrechts, des Wettbewerbsrechts sowie des Markenrechts zurückblicken.

Bieten Sie ebenfalls im Internet Artikel zum Kauf an?

Wir erstellen Ihnen gerne für Ihren Shop, Ihren eBay-Account oder Ihre Homepage rechtssichere Allgemeine Geschäftsbedingungen oder Widerrufsbelehrungen. So kann die Gefahr von Abmahnungen für Sie gebannt werden. Wenden Sie sich hierzu gerne an uns, wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Vorteil:

- Spezialisierte Beratung aufgrund einschlägiger Erfahrung
- Persönliche und enge Beratung und Betreuung
- Faires Pauschalhonorar und Kostentransparenz von Anfang an
- Bundesweite Vertretung
- Unkomplizierte Abwicklung des Mandates

Für eine kostenlose Ersteinschätzung Ihres Falles können Sie uns gerne telefonisch erreichen.

Alternativ können Sie uns Ihre Abmahnung auch per E-Mail zusenden. Wir rufen Sie kostenlos zurück.

Da uns Kostentransparenz wichtig ist, werden wir mit Ihnen im Falle einer Mandatserteilung für die außergerichtliche Vertretung einen festen Pauschalpreis vereinbaren. Dieser gilt auch dann, wenn die Gefahr von weiteren Abmahnungen bestehen sollte.

Weitere Informationen zu aktuellen Abmahnungen erhalten Sie auch auf unserer Kanzleihomepage unter www.kanzlei-heidicker.de oder in unserem Abmahnblog unter www.abmahnblog-heidicker.de.


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