Neues, aber nichts Gutes von MBB Clean Energy - Anzeichen für Marktmanipulation?

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Einem ganz aktuellen Bericht des Manager Magazins zufolge hat das Unternehmen bei der Emission der aktuell vom Handel ausgesetzten Mittelstandsanleihe weit weniger Geld von Investoren eingesammelt, als es der Öffentlichkeit weniger später mitgeteilt wurde.

Kurz zum Hintergrund: Die nach eigenen Angaben international als Investor im Ankauf und Betrieb bereits bestehender Energieanlagen tätige Firma hatte zur Wachstumsfinanzierung im Mai 2013 eine großvolumige Mittelstandsanleihe begeben. Die Firma hatte dann die erfolgreiche Platzierung des Wertpapiers am 08.05.2013 mit den Worten kommentiert, dass sich das am Markt platzierte Emissionsvolumen auf 72 Millionen Euro belaufe.

Nunmehr kommt offensichtlich heraus: Das eingesammelte Geld ist gar nicht vollständig – wie vorgesehen und auch im Vorfeld kommuniziert – dem Unternehmen zugeflossen, was MBB Clean Energy nach Medienangaben auch selbst eingeräumt hat. Vielmehr kamen dort kaum 22 Millionen Euro an. Wo die übrigen 50 Millionen Euro Platzierungsvolumen geblieben sind, ist bislang unklar.

Vorausgesetzt, diese Meldung bewahrheitet sich, so Rechtsanwalt Kurdum von der Berliner Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Späth & Partner, dann haben Anleiheinhaber einen Schadensersatzanspruch. Denn offensichtlich war dann der Verkaufsprospekt falsch oder zumindest irreführend, wenn ein Großteil der eingesammelten Gelder gar nicht dem Unternehmen zur nach außen kommunizierten Wachstumsfinanzierung zugeflossen sein sollte.

Zudem muss sich das Unternehmen fragen lassen, ob es die Öffentlichkeit überhaupt korrekt über den erfolgreichen Platzierungserlös der Anleihe und seine anschließende Verwendung unterrichtet hat. In der Fachsprache der Juristen liegen somit zumindest bereits Indizien für eine Marktmanipulation nach dem Wertpapierhandelsgesetz vor, die ebenfalls eine Schadensersatzpflicht der hierfür verantwortlichen Personen in der Firma auslöst.

Die Berliner Kanzlei Dr. Späth & Partner verfolgt den Werdegang des Unternehmens bereits seit einiger Zeit und hat die Umstände der Aussetzung des Handels der Mittelstandsanleihe vor wenigen Wochen im Mai und Juni 2014 bereits kritisch kommentiert. Damals hatte die Firma MBB die Globalurkunde seiner Anleihe in einem bislang einzigartigen Vorgang am Markt kurz und knapp für unwirksam erklärt und sich so seiner Zinszahlungspflicht gegenüber den Anleihegläubigern entzogen. Konkrete Informationen gibt es bis heute nicht, angeblich seien nur „Formfehler“ in der Urkunde Grund für die Verweigerung der Zahlungspflicht.

Seit der versäumten Zinszahlung ist die Anleihe vom Handel ausgesetzt. Besserung ist auch nicht in Sicht. Verstörend ist zudem, dass darüber hinaus die Geschäfte bei MBB bisher wenig vertrauenerweckend sind. So hat das Unternehmen seit der Emission der Anleihe vor über einem Jahr keine Finanzberichte mehr vorgelegt – angeblich wegen Verhandlungen mit Großinvestoren.

Zudem hatte ein Finanzmagazin vor einigen Wochen gemeldet, dass die bereits im vergangenen September und Oktober angekündigten Käufe von zwei Wind- und Solarenergieparks in Italien noch nicht vollzogen worden seien, da dem Unternehmen weiter Details über die geschäftliche Lage der italienischen Projekte fehlten.

Solide Kapitalmarktkommunikation sieht anders aus. Dies zeigt sich offensichtlich auch am ganz aktuellen Fall. Anleiheinhaber sollten überlegen, ob sie sich dies alles weiter gefallen lassen müssen. Rechtlich jedenfalls kommen hier Schadensersatzansprüche bzw. auch ein Kündigungsrecht der Anleihe in Frage. Betroffene Anleger sollten sich an spezialisierte Rechtsanwälte wenden. Die Kanzlei Dr. Späth & Partner vertritt bereits Mandanten in dieser Sache.

Sie möchten mehr über die Möglichkeiten zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen und einer Kündigungsmöglichkeit erfahren? Wenn Sie mehr über Ihre Rechte erfahren möchten, so senden Sie uns bitte eine E-Mail mit der Angabe Ihres Namens, Ihrer Anschrift, E-Mail, Telefonnummer und des abgeschlossenen Vertrags. Gerne können Sie uns auch postalisch, per Telefon oder per Fax kontaktieren. Wir versichern anwaltlich, dass wir Ihre Informationen vertraulich behandeln werden.

Kontakt:

Rechtsanwalt Christian-Albrecht Kurdum, CEFA

Dr. Späth & Partner Rechtsanwälte mbB


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