Neues Urteil gegen Pfando: Amtsgericht Charlottenburg, Entscheidung vom 29.03.2021, Az 234 C 121/21

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Erneut wurde die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH zur Zahlung von knapp 3.000 € wegen der rechtswidrigen Wegnahme eines Fahrzeug eines Kunden verurteilt.

Der Mandant hatte im März 2019 bei der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH einen sogenannten sale-and-rent-back Vertrag geschlossen. Er verkauft sein Fahrzeug und mietete es zurück. Strittig war, ob dem Mandanten bei Vertragsschluss der Rückverkauf des Fahrzeugs versprochen worden war.

In dem Kaufvertrag und dem Mietvertrag wurde dem Mandanten formularmäßig die Erklärung abgenommen, dass es sich bei dem Vertrag nicht um einen Rückkaufhandel nach § 34 Abs. 4 GewO handele, weil ihm nicht versprochen worden sein soll, dass er sein Fahrzeug zurückkaufen könne.

In dem Mietvertrag fand sich in § 13 eine Regelung, wonach der Mandant die Möglichkeit hatte, sein Fahrzeug am Ende der Mietzeit und nach Rückgabe im Wege einer durchzuführenden Versteigerung zurück zu erwerben.

In § 6c und d des Mietvertrages fand sich eine Wegnahmeklausel, wonach die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH berechtigt sein sollte, das Fahrzeug des Mandanten ohne Rücksicht auf seine Zustimmung wegnehmen zu können und dazu sogar befriedeten Besitz betreten zu dürfen.

Mitarbeiter der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH nahmen das Fahrzeug des Mandanten gestützt auf die unwirksame Wegnahmeklausel ( vergleiche Urteil des Oberlandesgerichtes Frankfurt/Main vom 05.06.2020, Az. 2 U 90/19, Handzeichen, zitiert nach Juris ) weg.

Erst als der Mandant auf Herausgabe des Fahrzeugs klagte teilte die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH sehr spät im Rechtsstreit mit, das Fahrzeug sei versteigert worden. Sie vertrat die Ansicht, dass dem Mandanten von dem Erlös des Fahrzeugs nicht zustehe, da in der Versteigerung kein Mehrerlös erzielt wurde. Dabei hatte sie für die Kosten der Wegnahme einen erheblichen Betrag vereinnahmt.

Das Amtsgericht Charlottenburg verurteilte die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH zur Rückzahlung sämtlicher von dem Mandanten an die Firma geleisteten Zahlungen und zur Zahlung eines Teilbetrages des Veräußerungserlöses. 

Die Kosten des Rechtsstreits wurden der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH vollständig auferlegt.

Es ist geradezu typisch für die von der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH eine Zeit lang durchgeführten Versteigerung der Fahrzeuge, dass bei den Versteigerungen der Fahrzeug kein Mehrerlös erzielt wurde und die Gebote immer nur genau dem Aufruf Preis entsprechen, der sich aus den Forderungen der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH , einschließlich der gegebenenfalls angefallenen Kosten für die rechtzeitige Wegnahme der Pkw zusammensetzt. hinzukommt, dass in der deutlichen Mehrzahl der rund 50 dem Unterzeichner bekannten Fälle die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH die Fahrzeuge selbst ersteigert und anschließend weiterverkaufte. Nach den Erfahrungen des Unterzeichners entspricht dies nicht der Lebenserfahrung. Es liegt daher der Verdacht nahe, dass die Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH die Versteigerungen nicht ordnungsgemäß bekannt machte und daher kein ein Mehrerlös erzielt wird. Aus rund 50 dem Unterzeichner bekannten Versteigerungen ist dem Unterzeichner nur eine einzige Versteigerung bekannt, in der für eines der versteigerten Fahrzeuge ein kleiner Mehrerlös erzielt wurde. 

Es hat dem Amtsgericht Charlottenburg genügt, dass wegen der  nach dem Kauf-  und Mietvertrag durch das sale-and-rent-back Vertragsmodell ermöglichten weiteren Nutzung des Fahrzeugs nach den konkreten Verhältnissen zwischen den von der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH im Vergleich zu den von dem Mandanten zu bringen Leistungen von einer Nichtigkeit des Vertrages auszugehen war.


Stephan Lengnick

Rechtsanwalt









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