Pfando und kein Ende - Neue Vertragskonstruktionen der Firmen Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH, Berlin

  • 2 Minuten Lesezeit

1.

Der Unterzeichner ist seit März 2018 mit Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit den Vertragskonstruktion den Firmen der Pfando Gruppe befasst. 

Ursprünglich handelt es sich um ein Geschäftsmodell, welches unter dem Begriff sale-and-rent-back von der Firma Pfandos Cash & Drive GmbH betrieben wurde und den Ankauf und die Rückvermietung von Menschen betraf, die von einer Bank keinen Kredit erhalten. 

Zwischenzeitlich wurde das Unternehmen deutlich erweitert und besteht heute als Pfando Gruppe.

Die Pfando Gruppe besteht aus folgenden Unternehmen:

  • Pfandos Cash & Drive GmbH
  • Pfando GmbH
  • Pfando Vermietung GmbH
  • Pfando Gruppe GmbH


2.

Nichtige neue Vertragskonstruktionen der Firmen Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH:

Die Firmen Pfando bzw. die Firmen der Pfando Gruppe verwenden  ständig neue Vertragskonstruktionen. Dem Unterzeichner liegen 7 verschiedene Fassungen von Verträgen über den Ankauf und die Rückvermietung von Fahrzeugen vor. 

Dies geschieht aus Sicht des Unterzeichners, der mehr als 100 Mandanten gegen die Firmen Pfando vertritt, jeweils, um den rechtlichen Problemen der Vertragskonstruktionen unter dem Gesichtspunkt eines verdeckten Rückkaufhandels, § 34 Abs. 4 GewO i.V.m. § 134 BGB oder eines wucherähnlichen Geschäften oder den häufiger im Raum stehenden Vorwürfen wegen Betrugs und arglistiger Täuschung zulasten der Kunden auszuweichen.

In der neuen Vertragskonstruktion der Firma Pfando GmbH und Pfando Vermietung GmbH verkauft der Kunde sein Fahrzeug an die Pfando GmbH und mietet es von der Pfando Vermietung GmbH zurück.

Die neue Vertragskonstruktion zeichnet sich dadurch aus, dass in § 13 des mit der Pfando Vermietung GmbH abgeschlossenen Mietvertrages eine Vertragsklausel enthalten ist, wonach das Fahrzeug des Kunden am Ende der Mietzeit im Wege eine Versteigerung durch einen öffentlich bestellten und vereidigten Auktionator verwertet werden soll. Eine ganz ähnliche Vertragsklausel fand sich bereits in dem früher von der Firma Pfando´s Cash & Drive GmbH verwendeten Vertragsmodell sale-and-rent-back für die bis September 2020 verwendeten Verträge.

Nach Auffassung des Unterzeichners führt die Klausel, soweit sie ein Verfahren der Versteigerung des Fahrzeugs mit der vertraglich gesicherten Möglichkeit des Kunden, an der Versteigerung teilzunehmen und das Fahrzeug selbst zu ersteigern sowie die Verpflichtung der Firmen Pfando, den Mehrerlös aus Versteigerung an den Kunden auszuzahlen enthält zur Nichtigkeit des gesamten Vertrages.

Auch die Übereignung des Fahrzeugs durch den Kunden an die Pfando GmbH ist in diesen Fällen nach Auffassung des Unterzeichners nichtig. In Wahrheit ist der Kunde noch Eigentümer des Fahrzeugs geblieben.

Da die rechtliche Einordnung allerdings sehr speziell ist, gehen manche Staatsanwaltschaften davon aus, dass der Kunde, der das Fahrzeug nicht an Pfando herausgibt eine Unterschlagung begeht. In einer solchen Fallkonstellation ist es dringend anzuraten, sich einen Anwalt zu nehmen und gegenüber der Staatsanwaltschaft die Rechtslage korrekt darzustellen.



Stephan Lengnick

Rechtsanwalt



Artikel teilen:


Sie haben Fragen? Jetzt Kontakt aufnehmen!

Weitere Rechtstipps von Rechtsanwalt Stephan Lengnick

Beiträge zum Thema